…wohl aber der Umstand, dass die ausländische Muttergesellschaft aus der verlustbringenden Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Sinn der Z 1.53 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze Vorteile gezogen hat, die ein fremder Dritter nicht unentgeltlich erlangt hätte. Ob solche Gegebenheiten vorliegen, bedarf eingehender Untersuchungen, für die zB eine…
…Allerdings hätte dies zur Voraussetzung, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht ein steuerliches Dienstverhältnis zu der inländischen AG besteht. Dies kann gemäß der im Einkommensteuerrecht stets anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen…
…Tochtergesellschaft zum Buchwert von 100 ein; nimmt sodann die deutsche Tochtergesellschaft handelsrechtlich (ohne steuerrechtliche Auswirkung in Deutschland) eine Aufwertung auf 250 vor und verkauft diese deutsche Tochtergesellschaft in der Folge diese Beteiligung an den Zielerwerber in Österreich um 250, wobei der hierbei in Deutschland erzielte…
…sondern S 1,16 Mio betragen hätte und im Wege des Verlustausgleiches zu einer entsprechenden Reduktion der österreichischen Steuerbelastung geführt hätte (wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch…
…die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte. Diese Prinzip wird allerdings nicht überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung zu erwarten sind. Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in Kanada und findet er…
…Dies wäre nur dann vertretbar, wenn die österreichische Konzerngesellschaft diesen Aufwand durch mangelhafte Arbeit mitverursacht hätte. Besteht der vom US-Kunden behauptete Mangel tatsächlich und ist er auf Umstände zurückzuführen, die vom österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch Produktionsfehler seitens der…
…10 Abs. 8 des DBA-Schweden zutreffenderweise auch für Österreich verbindliche WIrkung zugemessen. Diese Bindungswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die abkommensrechtliche Zuordnung des Kaufpreises; sie hat daher keine Auswirkung auf die innerstaatliche Qualifizierung. Nach inländischem Recht stellt der Kaufpreis einen Veräußerungserlös dar, wobei der…
…Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen (vgl. auch EStR 2000 Rz 8059). Das Diskriminierungsverbot kann allerdings nicht so ausgelegt werden, dass es eine Diskriminierung österreichischer Unternehmen zur Folge hätte. Ein Verlustvortrag ist deshalb nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts in…