…19.3.1998, 96/15/0067). Rz 1659: Die Nachsichtsregelung soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern. Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden…
…ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage trifft, oder Geschäftsvorfälle vorliegen, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind. Nur dann, wenn eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften vorliegt, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte…
…selbst folgt (VwGH 22.3.1995, 93/15/0072). Bei der hier vorgenommenen Einkommensbesteuerung handelt es sich um eine allgemeine Auswirkung einkommensteuerrechtlicher Bestimmungen, die jeden Abgabepflichtigen in der Lage des Bw. gleichermaßen getroffen hätte (VwGH 30.7.2002, 99/14/0315; VwGH 30.1.2001…
…Der Bw. ersuche daher, die auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene außergewöhnlich harte Auswirkung der Abgabenvorschriften durch eine Nachsicht gemäß § 236 BAO zu beseitigen. Mit Bescheid vom 7. Oktober 2008 wies das Finanzamt dieses Ansuchen als unbegründet ab und führte nach Zitierung der…
…Abgabenschulden entrichten müsste, weil er aufgrund seiner geringen Alterspension (zirka 770 EUR netto pro Monat) über keine ausreichenden Mittel zur Steuerleistung verfüge. Eine dermaßen harte Auswirkung der Abgabeneinhebung sei außergewöhnlich und begründe eine persönliche Unbilligkeit im Sinne des Gesetzes. Dazu ist festzustellen, dass Abgabepflichtige grundsätzlich…
…verweisen. Dieser Einwand wäre im Abgabenfestsetzungsverfahren zu überprüfen gewesen. Die vom Bw. subjektiv als Härte empfundene Belastung stellt eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar und trifft ihn in gleicher Weise wie alle anderen Abgabepflichtigen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 21. Dezember…
… 236 BAO eröffnet somit die Möglichkeit, eine in Folge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie voraussehbar gewesen, vermieden hätte, im Nachsichtsweg zu mildern. Nachsichtsbewilligungen stellen antragsgebundene Verwaltungsakte dar. Da die Partei im vom Antragsprinzip geprägten…
…deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte vorsorgen müssen, ist der Beseitigung im Wege des sich an Unbilligkeiten aus der Besonderheit des Einzelfalles orientierten § 236 BAO grundsätzlich entzogen. Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einhebungseinzelfalles ist eben dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändere (VwGH 14.10,1999, 99/16/0267; VwGH 27.4.2000, 99/15/0161; VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Dieser Sachverhalt treffe zu. Die sachliche Unbilligkeit wäre nicht gegeben, da lediglich die Auswirkung der…
…man jedoch von einer nach wie vor bestehenden Zahlungsverpflichtung des Bw. (nunmehr gegenüber seinem Sohn) ausgehen würde, könnte sein Vorbringen zur persönlichen Unbilligkeit hinsichtlich "besonders harte Auswirkung", zum Vorliegen eines "atypischen Vermögenseingriffs" und zur "Existenzgefährdung" bzw. zum Vorliegen eines "wirtschaftlichen Missverhältnisses" der Abgabeneinbringung zu den…
… 236 BAO eröffnet somit die Möglichkeit, eine in Folge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, im Nachsichtsweg zu mildern (VwGH 22.11.1999, 96/17/0237). Wie die Abgabenbehörde erster Instanz…
…Dies sei durch § 236 BAO nicht gedeckt, der als sachliche Unbilligkeit eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften im Auge habe, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. im Wesentlichen aus, eine (sachliche) Unbilligkeit sei…
…lassen. Auf dem Abgabenkonto habe aber über lange Zeit ein Guthaben bestanden, sodass die Vorschreibung von Anspruchszinsen sachlich unbillig scheine. Im hier vorliegenden Einzelfall hätten die Abgabenvorschriften eine außergewöhnlich harte Auswirkung, sodass gebeten werde, die vorgeschriebenen Anspruchszinsen in Höhe von 55,24 € nachzusehen. Dieser…
…dass der Gesetzgeber die im konkreten Fall vorliegende Betriebsaufgabe infolge Berufsunfähigkeit, als besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften vermieden hätte. Eine sachliche Unbilligkeit aus der Sicht einer Ungleichbehandlung durch die Anwendung von Abgabenvorschriften kann vom erkennenden Senat daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Wenn der Bw. meint…
…aus, dass der Verweis, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, weil die Vorschreibung der Ausetzungszinsen die Auswirkung einer generellen Norm sei, nicht nachvollziehbar sei. Die Bedeutung der Nachsicht in der BAO liege ja gerade im Gebot des Ausgleichs unbilliger Härten, die durch die einheitlichen, allgemeinen, typisierenden…
…aus, dass der Verweis, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, weil die Vorschreibung der Ausetzungszinsen die Auswirkung einer generellen Norm sei, nicht nachvollziehbar sei. Die Bedeutung der Nachsicht in der BAO liege ja gerade im Gebot des Ausgleichs unbilliger Härten, die durch die einheitlichen, allgemeinen, typisierenden…
…aus, dass der Verweis, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, weil die Vorschreibung der Ausetzungszinsen die Auswirkung einer generellen Norm sei, nicht nachvollziehbar sei. Die Bedeutung der Nachsicht in der BAO liege ja gerade im Gebot des Ausgleichs unbilliger Härten, die durch die einheitlichen, allgemeinen, typisierenden…
…aus, dass der Verweis, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, weil die Vorschreibung der Ausetzungszinsen die Auswirkung einer generellen Norm sei, nicht nachvollziehbar sei. Die Bedeutung der Nachsicht in der BAO liege ja gerade im Gebot des Ausgleichs unbilliger Härten, die durch die einheitlichen, allgemeinen, typisierenden…
…aus, dass der Verweis, dass eine Unbilligkeit nicht vorliege, weil die Vorschreibung der Ausetzungszinsen die Auswirkung einer generellen Norm sei, nicht nachvollziehbar sei. Die Bedeutung der Nachsicht in der BAO liege ja gerade im Gebot des Ausgleichs unbilliger Härten, die durch die einheitlichen, allgemeinen, typisierenden…
…geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert (VwGH 21.11.2007, 2007/13/0086; VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278). Da es sich bei der Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages gemäß § 26 Abs. 1 FLAG lediglich um die Auswirkung der allgemeinen…