…steuerpflichtigen natürlichen Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH mit Anschaffungskosten iHv 1.000 ist, nach Großbritannien (gemeiner Wert dieses Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Wegzugs bei 1.800) und wird diese Person in Großbritannien als "resident but not domiciled" iSd Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien…
…950.000 DM zum Ansatz kam, wird zu prüfen sein, ob auf österreichischer Seite dieser Bewertung gefolgt werden kann und dieser Betrag als gemeiner Wert aus Anlass des "Eintrittes in das österreichische Besteuerungsrecht" angesehen werden kann. Zutreffendenfalls erübrigt es sich, im vorliegenden Fall zu untersuchen…
Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…
…daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister…
…Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…internationalen Doppelbesteuerung bereits durch die Regelung des § 31 EStG 1988 vermieden, derzufolge nur die nach dem Zuzug nach Österreich angewachsenen weiteren stillen Reserven der Besteuerung in Österreich unterliegen. Sollten sich allerdings österreichisch/deutsche Differenzen in der Beurteilung des gemeinen Wertes der Beteiligungen anlässlich der Wohnsitzverlegung…
…von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen. Eine Freistellung von der deutschen Schenkungsbesteuerung, wie dies in reziproken…
…sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des auf deutscher Seite angewachsenen Veräußerungsgewinnes zu Grunde gelegt worden sein, so wird Österreich…
…der gemeine Wert des japanischen Betriebsstättenvermögens (der einzelnen Wirtschaftsgüter sowie ein allfälliger Firmenwert) zu ermitteln und seitens der GmbH entsprechende Bewertungsunterlagen in Evidenz zu nehmen. Bei einer späteren Veräußerung (entweder der gesamten Betriebsstätte oder einzelner Wirtschaftsgüter), die also im Zeitpunkt nach dem Wirksamwerden des neuen…
…Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH Anteiles führt. Da der gemeine Wert des Mitunternehmeranteiles - bedingt durch die Verluste der Vergangenheit - 0 S beträgt, stellt dies gleichzeitig die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung dar. Der in diesem Fall erzielte "Veräußerungsgewinn" (Entlassung der inländischen GmbH aus jeglicher Auffüllungspflicht des mit…
…fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen…
…von dem in Österreich wohnhaften Liegenschaftseigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden. Ob und in…
…mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges nach Österreich anzusetzen. Dieser Wert bestimmt damit auch die Anschaffungskosten der Beteiligung an der neugegründeten österreichischen Holdinggesellschaft und bewirkt im Fall eines späteren Wegzuges aus Österreich, dass sich die Wegzugsbesteuerung gemäß…
…gemeinen Wert im Zeitpunkt des Zuzuges und im Zeitpunkt des Wegzuges der Besteuerung unterliegt. Diese Regelung deckt sich im Grunde mit der Vorschrift des Artikels 13 Abs. 6 DBA-Deutschland. Auch wenn die Übertragung der Beteiligung in eine deutsche Privatstiftung nicht zu einem "Wegzug" des…
…5 lit. e EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Zweckmäßigerweise wären daher zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginns des DBA Japan der gemeine Wert der Anteile an der österreichischen GmbH zu ermitteln und seitens des Steuerpflichtigen entsprechende Bewertungsunterlagen in Evidenz zu nehmen sein. Bundesministerium für Finanzen, 8. Juni 2018
…Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz vermag daher nicht die sich aus § 31 Abs. 3 zweiter Satz EStG 1988 ergebende Aufwertung auf den "gemeinen Wert bei Eintritt in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich" außer Wirksamkeit zu setzen und eine steuerliche Erfassung auch des vor dem Zuzug…
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des …
…Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des …
…das Besteuerungsrecht der Republik Österreich" ein. Im Fall eines nach dem Zuzug stattfindenden Verkaufes seiner Kapitalanteile ist daher der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses zum gemeinen Wert der Anteile anläßlich des Zuzuges nach Österreich zu ermitteln. Der Umstand, daß die Gewinnausschüttungen der inländischen Kapitalgesellschaften bereits…
…nach Österreich und kommt es hierbei nach dem (derzeit noch im Entwurf vorliegenden) "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStBglG) zu einer steuerlichen Entstrickung der Wirtschaftsgüter der SE auf Basis der Bewertung zum gemeinen Wert (Verkehrswert)…