…deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in…
…dass sie selbst eine entsprechende Entscheidung treffen (die sie allerdings dann für sämtliche aus Österreich bezogenen Einkünfte bindet) und dass sie in der Lage sind, diese Willensbildung erforderlichenfalls entsprechend zu dokumentieren. Es ist nicht erforderlich, eine formelle Optionserklärung gegenüber österreichischen Finanzämtern abzugeben. Allerdings ist zu…
…auf, dass sich das deutsche Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte in Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber…
…Eine Vertreterbetriebsstätte kann daher auch dann begründet werden, wenn der österreichische Händler keine formelle Verhandlungs- oder Vertragsabschlussvollmacht besitzt und wenn daher der Vertragsabschluss selbst erst im direkten Kontakt zwischen dem österreichischen Kunden und der deutschen Gesellschaft zustande kommt, wobei sich dies allerdings angesichts des bereits…
…anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden…
…behauptete Treugeber (die inländische GesmbH) bei Abschluss des Mietvertrages mit dem österreichischen Hauseigentümer rechtlich noch nicht existent war. Die Entscheidung in dieser Frage erfordert jedenfalls weitere Sachverhaltsermittlungen, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden können. Entsendet die britische Kapitalgesellschaft einen ihrer Arbeitnehmer nach Österreich…
…Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit einer deutschen Betriebsanschrift erworben (formeller Betriebsgegenstand : Vermitteln von Versicherungen und Bausparverträgen), dann ist für die steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich…