RIS AI
17 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
EAS 3127KFZ-Vermietung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/201008.03.2010

…EAS 2623). Bei Abschluss eines formal als Mietvertrag (Leasingvertrag) bezeichneten Vertrages kann es allerdings international zu Qualifikationskonflikten kommen, wenn nach österreichischem Recht (§ 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung…

EAS 3387Leasinggeschäfte nach dem DBA Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0738-VI/8/201620.07.2017

…2623). Bei Abschluss eines formal als Mietvertrag (Leasingvertrag) bezeichneten Vertrages kann es allerdings international zu Qualifikationskonflikten kommen, wenn nach österreichischem Recht (vgl. § 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Veräußerung des Leasinggegenstands gegen (verzinsliche…

EAS 2137Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/0205.11.2002

…Wenn dieser formale Umweg über eine unbesteuerte irische Domizilgesellschaft nur dazu dient, über die in der wirtschaftlichen Realität tatsächlich ablaufenden Wirtschaftsvorgänge (hier: eine schweizerische Kapitalgesellschaft bedient sich österreichischer Räumlichkeiten, um ihr gewinnbringendes Versandhandelsgeschäft abzuwickeln) hinwegzutäuschen, dann muss gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der tatsächliche…

EAS 325Kostenaufschlagsmethode und Durchlaufkosten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/10/1-IV/4/9327.10.1993

…aufschlagspflichtigen Kosten der österreichischen Gesellschaft, wenn sie hier formal "durchlaufen". Die Kosten, die bei der österreichischen Tochtergesellschaft für die Durchlaufadministration anfallen, sind indessen in die aufschlagspflichtige österreichische Kostenbasis einzubeziehen. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass eine differenzierte Betrachtung dann erforderlich wäre, wenn die von der deutschen…

EAS 259Gestellung kanadischer Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1334/1/1-IV/4/9303.05.1993

…wie sie im BMF-Erlass AÖF Nr. 87/1993 veröffentlicht wurden. Ist als Ergebnis einer solchen Prüfung das kanadische Unternehmen nicht nur formal, sondern auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber des Piloten während seines Dienstes für die österreichische Fluglinie anzusehen, unterliegen die (vom kanadischen Arbeitgeber…

EAS 1877Auftragsfertigung und kommissionsweiser Verkauf für eine schweizerische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/0123.07.2001

…dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich nur die untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem…

EAS 172Betrieb von Restaurants auf Mittelmeer-Kreuzfahrtschiffen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/64/1-IV/4/9208.10.1992

…achten sein: denn man muss aufzeigen können, dass die gewählten Gestaltungen nicht nur bloß formaler Art sind, sondern den Prinzipien der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entsprechen und dass die Einhaltung des Fremdverhaltensgrundsatzes bei der Gewinnabgrenzung mit der nahe stehenden ausländischen GesmbH gewährleistet ist (Hinweis auf AÖFV. Nr…

EAS 274Auslieferungslager im internationalen Konzernverbund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1129/9/1-IV/4/9321.06.1993

…Es wird unter solchen Umständen ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt, sondern tatsächlich durch wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). Weiters erscheint wesentlich, dass die Rolle des verbundenen österreichischen Unternehmens nicht über die geschilderten…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

…dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen als Dienstnehmer in Österreich einstellt. Denn in wirtschaftlicher Betrachtung wird in diesem Fall im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis in der…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher der Gestellungsnehmer in Wahrheit der eigentliche Arbeitgeber ist…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

…über einen österreichischen Treuhänder eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH), dann ist die an den Treuhänder überwiesene Gewinnausschüttung der Ö-GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht dem Treuhänder, sondern grundsätzlich der CH-AG zuzurechnen. Mangels steuerlicher Zurechenbarkeit unterliegt der Treuhänder daher mit…

EAS 2951Potentielle Gewinnverlagerung nach Gibraltar
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0890-IV/4/200828.03.2008

…Server im Eigentum der M-AG stehen und in Österreich aufgestellt sind, dann ist vorweg eine Klärung erforderlich, welche Funktionen die T-AG auf Gibraltar in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich ausübt. Der bloße Umstand, dass zivilrechtlich die von den Spielern eingegangenen Verträge rechtsgültig mit der gibraltesischen…

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

…wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln umgelenkt worden sind bzw. ob die Gestaltung in der Lage ist…

EAS 1092Bezug tschechischer Gewinnausschüttungen über eine holländische Zwischengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/3-IV/4/9719.06.1997

…geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt) spricht dafür, ihre Funktion als die eines bloßen formalen Treuhänders zu werten. Sollte die österreichische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung an der tschechischen Gesellschaft zu werten sein, dann steht die Steuerbefreiung für die von der tschechischen Gesellschaft…

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

…wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher im Fall einer Arbeitskräftegestellung der Gestellungsnehmer in Wahrheit der…

EAS 634Subauftrag aus Deutschland für eine britische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1349/2/1-IV/4/9505.05.1995

…Steuerfreistellungsverpflichtung würde nur dann erlöschen, wenn Arbeitgeber des österreichischen Monteurs während der 166 Tage die deutsche Firma wäre. Ein Arbeitgeberwechsel liegt aber offensichtlich weder formal noch auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vor; es dürfte daher auch kein Anwendungsfall des Erlasses AÖF Nr. 87/1993 gegeben sein…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

…so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der wirtschaftliche Empfänger aus Österreich geflohen und eine steuerliche Erfassung der Beträge in…