…Steuerfreistellung verpflichtet; der Veräußerungsgewinn ist als Teil des inländischen Betriebstättengewinnes daher ausschließlich in Österreich steuerpflichtig; die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 37 EStG ist hiebei für die Veräußerung von Auslandsbeteiligungen allerdings nicht vorgesehen. 2. Erwerb durch eine deutsche AG: Eine andere Rechtslage gilt, wenn die…
…Steuerverwaltung seinerzeit angenommen worden ist), dann gestattet § 31 EStG 1988 nicht, das österreichische Besteuerungsrecht auf das vom DBA zugelassene Maß auszuweiten. In einem solchen Fall müsste aber damit gerechnet werden, dass mit der deutschen Steuerverwaltung Kontakt aufgenommen werden könnte. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…Diese Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften; denn in beiden Fällen ist Österreich bis zur Hauptwohnsitzverlegung die Erfassung der in den Beteiligungen angewachsenen Wertvermehrung durch das DBA-Deutschland untersagt. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…allerdings nur dann ein, wenn auch auf deutscher Seite der Bestand einer unechten stillen Gesellschaft angenommen und auf deutscher Seite folglich nicht Artikel 11, sondern Artikel 4 des Abkommens angewendet wird. 22. April 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Beteiligung die 10% Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs. 1 Z 3 EStG stünde nach dem geltenden Gesetzeswortlaut nur dann zu, wenn die Beteiligungsveräußerung im Privatvermögen stattfindet. 21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hält eine in Deutschland errichtete GmbH&Co KG 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob für die Gewinnausschüttung der GmbH der auf 15% ermäßigte Kapitalertragsteuersatz des Art. 10 DBA-Deutschland zur Anwendung kommt, davon ab, ob die Gesellschafter der…
…mit BGBl. Nr. 699/1991 aus Anlass der Erlassung des Umgründungssteuergesetzes erfolgten Novellierung des § 31 EStG. Die in EAS 421 vertretene Rechtsauffassung bezog sich auf einen Fall vor Novellierung der zitierten Gesetzesbestimmung. 27. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von § 94a EStG geführt. 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EStG oder § 99 EStG); es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, Steuerinländer zu diskriminieren und bei ihnen die vollständige Zurückziehung aus dem Erwerbsleben zu fordern, dies aber bei Steuerausländern nicht zu verlangen. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit. a auf 5% sondern nur jene nach lit. b auf 15% zur Anwendung. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zu erfassen. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes, wie dieser nach § 37 Abs. 1 Z. 3 EStG für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften vorgesehen ist, kann für Gewinnausschüttungen ausländischer Gesellschaften nicht in Anspruch genommen werden. 8. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…zuzurechnen sein, steht einer Anwendung von § 94a EStG nichts entgegen. Damit erübrigt es sich, die Frage zu untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen eine Steuerentlastung auf Grund des DBA-Slowenien herbeizuführen ist. 31. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutsche Dividenden und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, auf Grund von Artikel 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug auf die deutsche Zinsabschlagsteuer geltend zu machen und gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland eine Reduktion der deutschen…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dem System der Bruttoabzugsbesteuerung entsprechend die Bemessungsgrundlage für den 20-prozentigen Steuerabzug in Österreich nicht schmälern dürfen. Denn das System der Bruttoabzugsbesteuerung beruht auf dem Prinzip, dass einerseits nicht der bis zu 50% reichende progressive Steuersatz, sondern ein auf 20% ermäßigter Steuersatz zur Anwendung kommt…
Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf…
…Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörde in Korea erfolgen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Das Unmittelbarkeitserfordernis in den auf Artikel 10 des OECD-Musterabkommens basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden…
…2 lit. c DBA-Deutschland) in Österreich Steuerfreiheit zu gewähren ist. Denn die abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung für dividendenempfangende österreichische "Gesellschaften" steht unter innerstaatlichem Steuerrechtsvorbehalt. Und da nach innerstaatlichem Steuerrecht bei Herabsetzung der deutschen Quellenbesteuerung auf 5% inländische Steuerpflicht besteht, wird diese durch die DBA-Regelung des…