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9 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
EAS 500Auslegung des Ortskräftevorbehaltes bei Botschaftsangehörigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 64/2/1-IV/4/9420.09.1994

…eines unvorhergesehenen Ereignisses (aus pensionsrechtlichen Gründen entschied sich der Dienst-Vorgänger noch 1 Jahr im Amt zu bleiben) bis 1. Feber 1992 hinauszögerte. Der Umstand, dass der betreffende US-Bürger seinen Lebensunterhalt in der Warteperiode durch Erteilung von Englischunterricht sicherte, führt zu keiner anders lautenden…

EAS 276Auslieferungslager und Außendienstmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/59/1-IV/4/9322.06.1993

…der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn sondern unmittelbar an die Spedition ergeht) zu keiner anders lautenden Beurteilung…

EAS 649Inländischer Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens mit Bahnlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 213/1/1-IV/4/9512.06.1995

…sondern mit Lieferschein unmittelbar an die ÖBB ergeht und weil es die ÖBB sind, die die Verpackung und Auslieferung besorgen) zu keiner anders lautenden Beurteilung. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis insbesondere auf Ziffer 33 des…

EAS 792Beteiligung an einem koreanischen Anlagenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 505/6/1-IV/4/9522.01.1996

…Monatefrist von der Besteuerung in Österreich freigestellt und in Korea einer Besteuerung unterzogen werden. Werden im Zuge dieser Bauausführung die vom österreichischen Unternehmen zu liefernden Teile in Korea angekauft, so führt dies zu keiner anders lautenden Beurteilung. Ein anderes Beurteilungsergebnis könnte sich allerdings dann ergeben…

EAS 2317Inländische Werbefilmaufnahmen mit einem italienischen Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0323.07.2003

…dass im DBA-Italien - dem damaligen OECD-Muster ex 1963 entsprechend - noch auf "berufsmäßige" Künstler abgestellt wird, führt zu keiner anders lautenden Rechtsbeurteilung, da dem Wegfall dieses Hinweises im OECD-MA 1977 nur klarstellende Bedeutung zugemessen wird. Die in Österreich erhobene Steuer ist nicht "verloren…

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus…

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

…Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 4 BAO zur Behebung von Bescheiden…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl…

EAS 2610OECD-Vorruhestandspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200506.05.2005

…der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: