…diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung dann freizustellen, wenn der Aufenthalt in der Sowjetunion insgesamt länger als 183 Tage dauert. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in der UdSSR anwesend sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist entscheidend…
…Auslandsteil der Bezüge - ohne Progressionsvorbehalt - aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist (Schritt 2). Bei der Erhebung der auf die verbleibende Besteuerungsgrundlage entfallenden Steuer ist sodann ausschließlich nach österreichischem Recht vorzugehen (Schritt 3). In diesem dritten Schritt ist gemäß § 77 EStG 1988 bei monatlich durchgehender Beschäftigung…
…wenn sich der Chemiker nicht mehr dienstlich in Österreich aufgehalten hat. Auch die aufgrund des offenbar mit der niederländischen Gesellschaft eingegangenen zweiten Dienstverhältnisses zufließenden Bezüge, sind der Besteuerung in Österreich entzogen. Die solcherart auf Grund des Artikels 16 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
…britische Kapitalgesellschaft einen ihrer in Großbritannien durchgehend ansässigen Dienstnehmer für die Zeit vom 1. August 1993 bis 29. Juni 1994 nach Österreich und unterhält diese britische Gesellschaft keine (schädliche) inländische Betriebstätte, so unterliegen die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge weder 1993 noch 1994 in Österreich…
…entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als 1 Jahr beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend…
…unbefristet abläuft und somit nicht auf ein Kalenderjahr oder einen Zwölfmonatszeitraum bezogen wird. Dabei wären nach Ansicht des BMfF entsprechend der nach Meinung der OECD-Staatengemeinschaft gebotenen Zählweise nur die Tage des physischen Aufenthalts zu berücksichtigen. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Russland anwesend…
…Persönlichkeit aus Saudi-Arabien, dann bedarf es einer Erklärung dafür, dass die Bewachungstätigkeit durchgehend in Ägypten ausgeübt worden ist und sonach die gesamten Bezüge für die Auslandstätigkeit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten sind. Es ist diesfalls Aufgabe des Abgabepflichtigen seine tatsächlichen Aufenthaltszeiten in Ägypten…