Wird ein deutsches Orchester engagiert, das als Orchester-GmbH konstitutiert ist und ein Entgelt von 1000 Euro erhält, wobei dieser Betrag mit 200 Euro an die vier Orchestermitglieder weitergegeben und mit den verbleibenden 200 Euro für die Deckung der übrigen Kosten des Österreich-Engagements verwendet…
…ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für deutsche…
Ist die Trägereinrichtung eines in Österreich gastierenden deutschen Orchesters als Gesellschaft bürgerlichen Rechts konstituiert, wobei die Mitglieder des Orchesters zum Großteil Dienstnehmer der Gesellschaft sind, dann ist entscheidend, ob bei diesen Gastspielen auch die Gesellschafter in Österreich als Künstler mitwirken. Denn wenn die Gesellschafter Vergütungen…
Gibt ein österreichisches Orchester, das in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereines organisiert ist, in Deutschland Gastkonzerte, besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland in Verbindung mit Z 10 des Schlussprotokolls Abzugssteuerfreiheit in Deutschland zu erwirken; siehe allerdings in diesem…
…2003) des neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. III Nr. 182/2002, ist die Aussage in Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden.…
…ist eine entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich, aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass…
…vor der Erlassung der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) ergangen. Nach den Grundsätzen dieser Verordnung muss dem österreichischen Veranstalter nunmehr außerdem der ausgefüllte Vordruck ZS-QU2 vorliegen (der bei Übersteigen der Entgeltgrenze von 10.000 Euro ebenfalls von der deutschen Steuerverwaltung zu bestätigen wäre). § 5 Abs…
…enthält. Im Fall eines deutschen Orchesters würde die Steuerpflicht allerdings dann entfallen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 des DBA (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z. 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten…
…enthält. Im Fall eines deutschen Orchesters würde die Steuerpflicht allerdings dann entfallen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten…
…einer Verständigungsvereinbarung mit der deutschen Finanzverwaltung wurde darüber Einvernehmen erzielt, dass die Anwendung der "Künstlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland ausschließlich auf freiberuflich tätige Künstler beschränkt ist (siehe AÖF Nr. 267/1989). Tritt daher eine künstlerisch tätige österreichische Musiker(Orchester)gruppe…
…1). 4. Das Orchester selbst erzielt aus der/den obgenannten Veranstaltung/en kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller…
…17 Abs. 1 OECD-Musterabkommen nachgebildet sind. Auf der Grundlage der deutschen Judikatur gilt eine dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA nachgebildete Bestimmung nur für natürliche Personen. Die ausländische Trägerorganisation eines in Österreich gastierenden Orchesters (zB Verein, Stadtgemeinde) darf aus dieser Sicht, wenn das…
…Orchesterkünstler), sondern an Dritte (an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine "Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen" vorliegen. Diese Regelung gilt nicht nur für Tätigkeiten freiberuflicher Künstler…
…ausländische Orchester unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Steuerabzugsweg zu erfüllen ist (siehe BMF-Erlass AÖF Nr. 112/1995). Die Erlassaussagen gelten (einschließlich der in Bezug auf deutsche Orchester getroffenen…
…der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Orchester geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen und findet keine Antragsveranlagung hinsichtlich der erzielten Nettoeinkünfte statt, dann ist damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Orchestermusiker abgegolten (EAS 2319). Dies gilt auch für den Dirigenten des Orchesters, es sei…
…1). 4. Das Orchester selbst erzielt aus der/den obgenannten Veranstaltung/en kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich (die Höhe der aus der/den obgenannten Veranstaltung/en erzielten Einnahmen und die damit verbundenen abzugsfähigen Aufwendungen sind aus der BEILAGE 2 ersichtlich). 5. Name und Anschrift aller…
Werden von einem inländischen Festspielveranstalter ein britisches Orchester (London Classical Players) und ein russisches Orchester (Radio Sinfonie Orchester Moskau) engagiert, so kann in beiden Fällen auf der Grundlage der mit Großbritannien und mit der seinerzeitigen Sowjetunion geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nach Maßgabe des Orchestererlasses (AÖF Nr…
…Abs. 2 DBA-Deutschland enthaltenen Künstler- und Sportlerklausel erst mit Wirkung ab 1. Jänner 1997 eintreten zu lassen (Fälle von Doppelnichtbesteuerung ausgenommen). Sollten daher von deutschen Veranstaltern auf einem der Vereinbarung aus dem Jahr 1989 zuwiderlaufenden Steuerabzug beharrt werden, ist das BM für Finanzen bereit…
…notifiziert wird) kann durchaus auch im Nachhinein von dem niederländischen Orchester in den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Veranstalter mit einem deutschen Produzenten ein Vertrag über ein Gastspiel eines deutschen Orchesters abgeschlossen, dann sind die hierfür dem deutschen Unternehmen zufließenden Vergütungen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Einkommensbesteuerung freizustellen (siehe zB auch EAS 1714). Wird…