…85/13/0014 und VwGH 28.10.1987, 85/13/0016 und 85/13/0017). Allerdings sind in Bezug auf die deutsche Gewerbesteuer im gegebenen Zusammenhang mehrere besondere Aspekte zu beachten. Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern…
…Dies ungeachtet des Umstandes, dass Deutschland den Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft. Denn die Nichtwahrnehmung eines abkommensgemäß Deutschland eingeräumten Besteuerungsrechtes lässt nicht einen durch das Abkommen entzogenen Besteuerungsanspruch in Österreich wieder aufleben. 31. März 1992…
…Finanzverwaltung der deutschen Beurteilung anzuschließen vermag. Zutreffendenfalls müssten die im Jahr 1991 als (steuerpflichtige) Betriebseinnahmen angesetzten Aufwandsverrechnungen korrespondierend als (steuerfreier) Schachtelbeteiligungsertrag eingestuft werden. Wenn aber solcherart auf österreichischer Seite diese Beträge als körperschaftsteuerfreie und gewerbesteuerfreie Einkünfte angesetzt werden, besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7…
…angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen Gewerbesteuerrichtlinien). Diese im innerstaatlichen Recht entwickelten Grundsätze zum Betriebstättenbegriff sind auch für die Auslegung des in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Betriebstättenbegriffes in dem Maße von Bedeutung, als sich nicht aus dem Abkommen heraus anderes ergibt. Dies ist in Bezug…
…angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen Gewerbesteuerrichtlinien). Diese im innerstaatlichen Recht entwickelten Grundsätze zum Betriebstättenbegriff sind auch für die Auslegung des in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Betriebstättenbegriffes in dem Maße von Bedeutung, als sich nicht aus dem Abkommen heraus anderes ergibt (EAS 1112 betr. Bräunungsanlagen…
…Denn Steuerfreistellungsverpflichtungen für die Kommunalsteuer folgen nur jenen, die mit der seinerzeitigen Lohnsummensteuer verbunden waren; diese aber betrafen nicht DBA-Steuerbefreiungen der Arbeitnehmer, sondern nur solche des Arbeitgebers, da nur dieser Schuldner der - auch die Lohnsummenbesteuerung mitumfassenden - Gewerbesteuer war. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juli 2007
Wird von einer österreichischen Bank gemeinsam mit einer deutschen Bank ein Konsortialkredit nach Italien vergeben, so ist die in Italien von den Zinsen einbehaltene Quellensteuer aliquot mit 10% auf die österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung kann jedoch nur auf jenen Teil der österr. Körperschaftsteuer…
…werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne…
Veräußern die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer österreichischen GmbH, die ein österreichisches Hotel betreibt, ihre Gesellschaftsanteile, dann unterliegen die hierbei erzielten Veräußerungsgewinne der inländischen Steuerpflicht, wenn ein Anwendungsfall von Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert der…
…auch Artikel 7 DBA-D zu beachten. Darnach hat sich Deutschland verpflichtet, Einkünfte einer österreichischen Betriebstätte, zu denen auch die deutschen Kapitalerträge gehören, von der deutschen Besteuerung freizustellen, soferne nach Artikel 7 Abs. 8 des Abkommens nicht andere Abkommensartikel, wie zB Artikel 10 und 11…
…da nach innerstaatlichem Steuerrecht bei Herabsetzung der deutschen Quellenbesteuerung auf 5% inländische Steuerpflicht besteht, wird diese durch die DBA-Regelung des Art. 23 Abs. 2 lit. c nicht beseitigt. Die Besteuerung erfolgt mit dem Regelsteuersatz von 34%. Wird die Beteiligung an der deutschem GmbH veräußert…
…dass die Nennung der deutschen KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt, dass die für Kapitalgesellschaften geltenden Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen und dass für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder von KGaAs die für konzerninterne Gewinnausschüttungen vorgesehene…
…deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das Betriebstättenvermögen der deutschen Besitz-Personengesellschaft einfließenden Gewinnausschüttungen der deutschen…
Beabsichtigen österreichische Investoren, sich als Kommanditisten an einer durch die Komplementär-GmbH "gewerblich geprägten" deutschen GmbH & Co KG zu beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit…
…Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen des § 10 Abs. 3 EStG. Denn aus der Tatsache, dass an der österreichischen Tochtergesellschaft im Wege der deutschen Mutter-Banken-AG zwei deutsche Gebietskörperschaften beteiligt sind, folgt, dass die "Unbedenklichkeitsvoraussetzung" des dritten Gedankenstriches in § 10 Abs. 3 KStG…
…des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung…
…eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a…
…wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass…
…V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust) = 20.000] ein. Auch im Folgejahr 2000 sind die deutschen Betriebsverluste (rund 360.000 S) mit den inländischen Vermietungseinkünften (50.000 S) auszugleichen. Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland…