RIS AI
10 Treffer1111 msnur geltende Fassungen
EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

  Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…

EAS 473Grenzüberschreitende Darlehensvergabe zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/49/1-IV/4/9407.07.1994

Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…

EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

  Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 928Gesellschafterdarlehen an die schweizerische Betriebstätte einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/3-IV/4/9620.08.1996

Nimmt eine in der Schweiz operativ tätige Niederlassung einer österreichischen GmbH ein Darlehen für ihre eigenen betrieblichen Zwecke auf, so stellen die hiefür zu leistenden Zinsenaufwendungen Betriebsausgaben dar, die im Rahmen der nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmenden Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der…

EAS 1777Darlehensverzicht zwischen Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0109.01.2001

    Die geschäftlichen Beziehungen, die zwei österreichische Tochtergesellschaften einer schweizerischen Muttergesellschaft unterhalten, müssen fremdüblich eingerichtet sein. Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…