…und aus EStR 2000 Rz 19 nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Aufwendungen in Österreich abzugsfähig wären. Die Nichtabzugsfähigkeit betrieblicher Nachtragsaufwendungen des nach Österreich zugezogenen Sportlers ergibt sich damit aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht, weil Einkünfte, die vor Begründung der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht erwirtschaftet…
…für die schweizerische Gesellschaft dar; denn diese Räumlichkeiten werden für die betriebliche Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft genutzt und dienen damit der Erzielung betrieblicher Einkünfte der schweizerischen Gesellschaft. Bei diesem Sachverhaltsbild geht es daher nicht um eine Einkaufstätigkeit der österreichischen Handelsgesellschaft, die von der Schweiz aus…
…für den österreichischen Unternehmer als betriebliche oder als nichtbetriebliche Einkünfte darstellen. Denn gemäß § 29 BAO führen feste örtliche Einrichtungen (zu denen der Anlegeplatz, nicht aber das für Vergnügungsfahrten dienende Schiff zählen kann) nur dann zur Begründung einer Betriebstätte, wenn sie der Erzielung betrieblicher Einkünfte dienen. …
…ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Investmentfondsgesetzes übt ein Immobilienfonds keine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies hat zur Folge, dass die Räumlichkeiten der deutschen Immobilien-GmbH demnach der Erzielung betrieblicher Einkünfte dienen und folglich eine Betriebstätte darstellen. Einkünfte, die einer deutschen Betriebstätte zuzurechnen sind, sind gemäß Artikel 7 DBA…
… und zwar ungeachtet des Umstandes, dass der Vorgang nach tschechischem Recht steuerneutral abgewickelt werden kann; denn mangels betrieblicher Betätigung der tschechischen v.o.s. wird der Vorgang auf österreichischer Seite nicht vom Umgründungssteuergesetz erfasst. Das DBA gestattet die Wahrnehmung dieser inländischen Steuerpflicht aber nur dann…
…unbesteuert geblieben sind, führt nicht zum Methodenwechsel und damit zum Verlust der Steuerbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft, da die ausschüttende Tochtergesellschaft keine schädlichen Passiveinkünfte, sondern Einkünfte aus betrieblicher Aktivtätigkeit erzielt hat 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: