Die österreichische Tochtergesellschaft einer amerikanischen Gesellschaft kann unter besonders gelagerten Umständen eine Betriebstätte für das amerikanische Mutterunternehmen in Österreich darstellen. Nämlich dann, wenn die Tochtergesellschaft über ihren eigenen Wirkungsbereich hinausgeht und wenn in ihren Räumen für das amerikanische Mutterunternehmen Tätigkeiten entfaltet werden, die betriebstättenbegründend wirken…
…Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich (künstlerisch) einzustufen ist. Im Allgemeinen wird die Tätigkeit - ähnlich wie bei Fotographen - als gewerblich zu sehen sein. Nur in besonders gelagerten Fällen, wenn die Tätigkeit nach eigenschöpferischen Gestaltungsprinzipien erfolgt, die für ein Filmkunstwerk charakteristisch sind (Hinweis auf das Erkenntnis…
…dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, kann in besonders gelagerten Fällen (zB ein…
…Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in besonders gelagerten Fällen (z.B…
…Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in besonders gelagerten Fällen (z.B…
…Unternehmens vor, dann können die Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach abzugsfrei nach Spanien überwiesen werden. Allerdings kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass in besonders gelagerten Fällen eine abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn…