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8 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EAS 2380In Tschechien nichtabzugsfähige Zinsen für Gesellschafterdarlehen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/0311.11.2003

…Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß gegen die Grundsätze des Artikels 9 dar, der - wenn dies eine…

EAS 1998Vertrieb deutscher Softwareprodukte über die Schweiz und Österreich in Osteuropa und im Nahen Osten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/2-IV/4/0201.03.2002

…wobei die Endverbraucher das Softwareprodukt zwar nutzen, nicht aber vervielfältigen dürfen und weil sie das ausschließliche Urheberrecht der deutschen Herstellerfirma anerkennen müssen. Das Wesen einer Lizenzgebühr (einer Gebühr für ein "copyright") liegt in der Abgeltung der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese…

EAS 3422Keine Quellenentlastung bei bloß mittelbarer aktiver gewerblicher Tätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/8/201907.01.2020

…Tätigkeit ausreichen würde (s. das Verständigungsprotokoll zu Art. 16 Abs. 1 lit. c DBA-USA). Denn ein Anerkennen der Abkommensvorteile als Ergebnis der LOB-Prüfung kann nicht mit einer Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung im Rahmen der DBA-Entlastungsverordnung gleichgesetzt werden. Bundesministerium für Finanzen, 7. Jänner 2020

EAS 1272Grenzgängergeschäftsführer im Verhältnis zu Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 441/1-IV/4/9822.05.1998

…Bedeutung, weil der in Österreich ansässige Gesellschaftergeschäftsführer infolge des im Bereich des Artikels 15 des DBA-Liechtenstein geltenden Anrechnungsverfahrens sowohl mit wie auch ohne Grenzgängereigenschaft seine Gesamtbezüge in Österreich der Besteuerung unterziehen muss. Sollte im vorliegenden Fall Liechtenstein die Grenzgängereigenschaft nicht anerkennen, bestehen keine Bedenken…

EAS 871Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9630.04.1996

…Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen…

EAS 1803Dividendenbezug durch eine Auslandsholding operativer EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/0119.02.2001

…Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf Grund der vorgelegten Unterlagen (insb. amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen…

EAS 1934Arbeitsgestellung aus Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 214/1-IV/4/0121.09.2001

…spanischen Rückerstattungswerber Belege darüber verlangt, dass die Arbeitsgestellungsvergütungen als Betriebseinnahmen in den in Spanien zur Versteuerung gelangenden Gewinn des Unternehmen einbezogen worden sind. Sollte dieses Amt die Anspruchsberechtigung nach dem DBA-Spanien aber schließlich anerkennen, könnte dies als Rechtfertigung dafür gewertet werden, in der Folge …