…Ansässigkeitsstaat die Verpflichtung zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung ergeben. Die Behandlung des Gestellungsnehmers als wirtschaftlichen Arbeitgeber erscheint allerdings nur dann europarechtskonform, wenn hierdurch keine Diskriminierung von Arbeitskräftegestellern anderer EU-Mitgliedstaaten herbeigeführt wird und daher in gleicher Weise bei tschechischen Arbeitskräftegestellern vorgegangen wird. Bundesministerium für Finanzen, 17…
…C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10…
…nicht sachgerecht, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung einer Konzerntochtergesellschaft mit einer anderen Konzerngesellschaft, die nach den Regeln der EG-Fusionsrichtlinie steuerneutral ablaufen soll, einem EU-Mitgliedstaat Steuermehreinnahmen verschafft, einem anderen Mitgliedstaat aber gleichzeitig Steuermindereinnahmen verursacht. Ein Verständigungsverfahren müsste in dem Staat seinen Ausgang nehmen, in dem…
…weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt…
…Beteiligungshaltung im Wege einer Tochtergesellschaft, sondern auch im Wege einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als mittelbare Beteiligungshaltung einzustufen ist. Diese Gesetzesauslegung hat allerdings in Bezug auf Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, unter Beachtung der Erfordernisse des Gemeinschaftsrechtes zu erfolgen. In der Mutter-Tochterrichtlinie…
…Abkommen enthaltene Bestimmung hinzuweisen, derzufolge die Russische Föderation bei Anwendung des Artikels 7 und des Artikels 9 Abs. 1 auf Reziprozitätsbasis sich bereit erklärt hat, Österreich nicht gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sonach auch nicht gegenüber Deutschland, zu diskriminieren. 12. Juni 2000 Für den…
…dieses deutsche Besteuerungsrecht dadurch auf einen anderen EU-Mitgliedstaat zu übertragen, dass in diesem anderen EU-Staat ein Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht, wenn der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates besitzt. Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor Aufnahme seiner…
…Besteuerungsaufschubes vermieden werden kann. Bei wörtlicher Auslegung der zitierten Gesetzesbestimmung könnte wohl die Auffassung vertreten werden, dass ein Aufschub der Besteuerung dieses Wertzuwachses nur bei "Wegzug" des Steuerpflichtigen in einen anderen EU-Mitgliedstaat erwirkt werden kann. Da ein solcher "wörtlicher Wegzug" indessen nicht stattgefunden hat…
…6 Z 1 lit. b EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2015 wurde die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst. In EAS 3242 wurde vor dem Hintergrund dieser Wendung vertreten, dass der Tatbestand…
Sind an einer österreichischen GmbH unmittelbar zu 49% eine vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding A GmbH") und zu 51% eine andere vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding B GmbH") beteiligt, wobei die Holding A GmbH wiederum mittelbar über eine operative deutsche Personengesellschaft 100% der Anteile an der…
…3 Z 2 DBA Serbien; vgl. auch EAS 971, EAS 980 sowie EAS 1499). Anderes gilt hingegen, wenn durch das Entgelt etwa die Erlaubnis erworben wird, die Software, die das urheberrechtlich geschützte Programm darstellt, zu vervielfältigen und öffentlich zu vertreiben oder das Programm zu verändern…
…Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen Vertretungen und ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf…
…zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach…
…so soll er dies auch für steuerliche Belange sein. Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Arbeitgebereigenschaft des Gestellers in Frage zu stellen. Die aufgelisteten OECD-Kriterien sollen dazu…
…so soll er dies auch für steuerliche Belange sein. Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Arbeitgebereigenschaft des Gestellers in Frage zu stellen. Die aufgelisteten OECD-Kriterien sollen dazu…
…weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Diesbezüglich bedürfte es einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Weiters wäre auch die endgültige Entscheidung der Mitgliedstaaten in Bezug auf allfällige Bemerkungen (observations) zum neuen OECD-MA abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt anzumerken, dass auch die neue…