…ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982…
…einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…es zur Vermeidung aufwendiger Administration zweckmäßiger, den Betrag der anrechenbaren britischen Steuer um diese - in Österreich dann nicht erhobene - 6-prozentige Steuer von den sonstigen Bezügen bei Kennzahl 395 zu kürzen. 02. September 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu § 70 im Lohnsteuer-Durchführungserlass zum Steuerreformgesetz 1993, AÖFV. Nr. 370/1993). 16. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kommunalsteuer in Anspruch genommen werden kann, nichts gewinnen. Die im DBA-Indien genannten "Beiträge vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betreffen die zum Zeitpunkt des Abkommensabschlusses auf österreichischer Seite vorgesehenen Zuschläge zur Einkommen(Lohn)steuer, nicht jedoch den (nicht als…
…die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs. 3 DBA-Deutschland ausdrücklich auch auf die Nebenansprüche (Zuschläge) als anwendbar erklärt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober 2006
…non-executive-directors nach britischem Recht als "employment income" bezeichnet werden, ist ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, allerdings ist die ausländische Qualifizierung für Österreich nicht bindend. Denn ob Auslandseinkünfte zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen und sonach ein…
…den Zuschlag für ein längerfristiges (12 Monate übersteigendes) Bauvorhaben und schließen sich die drei Gesellschaften zu diesem Zweck zu einer ARGE mit Sitz in Österreich zusammen, dann unterliegen auch die beiden ausländischen Gesellschaften kraft der inländischen Baubetriebstätte in Österreich der Steuerpflicht. Für die Ermittlung der…
…einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem…
…begünstigte) deutsche Sonderzahlungen sind folglich in der Steuererklärung nicht in die Kennzahl 440 aufzunehmen. "Begünstigt" sind jene deutschen Sonderzahlungen, die nach § 67 Abs. 2 EStG ein Sechstel des Jahresbezuges nicht überschreiten. 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
…aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge…
…sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der nur anteilig auf die in Italien ausgeübte Arbeit entfällt, dann erlangt demnach Italien nur für diesen anteiligen Betrag, nicht aber für die gesamte Sonderzahlung ein Besteuerungsrecht. 18. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…denn diese Verbrauchswirkung findet ausschließlich nach innerstaatlichem Recht und daher unbeeinflusst durch Abkommensrecht statt. Erst in "Stufe 2" ergibt sich sodann bei der Abkommensanwendung, dass die im Jahr X2 ausbezahlte Prämie im Jahr X2 in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Bundesministerium für Finanzen, 29…