Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
Wurde von in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gemeinsam mit einem österreichischen Gesellschafter in Österreich eine GmbH & CO KG errichtet, die das Verlagsgeschäft betreibt und Lizenzeinkünfte aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal bezieht, dann finden die von Österreich mit der Schweiz, Großbritannien, USA…
…eine Veräußerung der inländischen GmbH-Beteiligung durch die beiden deutschen Personengesellschafter vor. Der Vorgang unterliegt nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Der Umstand, dass das ungarische innerstaatliche Steuerrecht die Kommanditgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert…
…3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von Einkünftezurechnungen im Rahmen der…
…Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992) fällt und dementsprechend in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten ist oder wegen Bestandes einer inländischen Betriebstätte gemäß Art. 10a Abs. 4…
…der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den Betrag von S 140 Mio. im Kreditweg von dritter Seite (z.B. Bank) aufbringt, wären diese Mittel (und die Rückzahlungsverpflichtungen) von vorneherein dem steuerlichen Betriebsvermögen der…
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt…
…der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15 Abs. 1 auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dass die deutsche Finanzbehörde einen Antrag auf Rückerstattung…
…der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9…
…von Artikel 16 DBA-Deutschland am 28. Dezember 1989 von Deutschland nach Österreich verlegt, dann unterliegt ein am 1.1.1990 stattgefundener Veräußerungsvorgang nach Artikel 7 DBA-Deutschland bereits der österreichischen Besteuerung. 8. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern…
…unmittelbar dem in Österreich lebenden Kommanditisten zugerechnet und folglich in Deutschland auf Grund des Art. 10a DBA nur ermäßigt besteuert werden sollten), würde gemäß Z. 27a des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein Besteuerungsrecht in Österreich aufleben. 2. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…
…Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene Abzugsverbot wird durch das DBA-Deutschland nicht außer Wirksamkeit gesetzt. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 Z 2 EStG) die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben müssen. Beteiligt sich daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organtochter einer anderen deutschen…
…7 Rz 50). Bei der Beurteilung wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein (EAS 3317). Die Kriterien für die Zurechnung der Beteiligung sind im Einzelfall zu prüfen und…
…nachweisbar, in welchem Ausmaß eine in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist, kann die vorbelastende deutsche KESt mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet werden (§ 1 Abs. 2 der Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II…
…über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt…