…Es ist wohl richtig, dass nach EStR 2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt dies wie bei einem echten innerbetrieblichen Vorgang nach einer korrespondierenden…
…in Betrieb gesetzten Fabrikationsanlage an den österreichischen Vertragspartner; Vermittlung der Einkaufsquellen für die Rohstoffe, die von internationalen Chemiekonzernen zugekauft werden; Zuführung und Vermittlung von Abnehmern der Produkte auf der Basis von langfristigen Exklusivverträgen; fortlaufende technologische Betreuung, insbesondere Vermittlung verbesserter Technologien; und verpflichtet sich der österreichische…
…Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…der Absicht der Weitergabe in das Ausland aufgenommenen Mittel; ein erkennbarer Aufwandzusammenhang ist z.B. auch bei den den italienischen Zinsenertrag belastenden Zuführungen zur Gewerbesteuerrückstellung gegeben. Allgemeine Kosten der Geschäftsleitung ("Overheads") lassen indessen idR keinen Zusammenhang erkennen, da sie üblicherweise unabhängig vom Zustandekommen des betreffenden…
…dass der gesamte in Österreich anfallende Aufwand (Gehaltsbezüge einschl. allfälliger Reisekosten, Zuführungen zur Pensions- und Abfertigungsrückstellung u.ä.) im Verrechnungspreisweg insoweit der deutschen Konzerngesellschaft weiterbelastet wird, als er mit der für sie erbrachten Arbeitsleistung in ursächlichem Zusammenhang steht. Sollten allerdings die auf die Geschäftsführertätigkeit in…
…unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der…
…Fall einer hypothekarisch sichergestellten Forderung unbestritten ist, dass es sich bei dem Darlehensgeschäft nicht um die Zuführung von verdecktem Gesellschaftskapital, sondern um die Zuführung von Fremdkapital handelt, dann muss Gleiches auch im Fall einer hypothekarisch nicht besicherten Darlehensgewährung gelten. Bei Darlehensgewährung zwischen einander nicht nahestehenden…