…die sich für den Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen) nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Allerdings ist im Jahr 1991 mit der deutschen Finanzverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart worden, das DBA-Deutschland so auszulegen, dass Zinsen aus Kaufpreisforderungen stets unter…
…die sich für den Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen) nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Allerdings ist im Jahr 1991 mit der deutschen Finanzverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart worden, das DBA-Deutschland so auszulegen, dass Zinsen aus Kaufpreisforderungen stets unter…
…Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe…
…dass hiedurch nicht eine Keinmalbesteuerung von Zinsen verursacht wird, weil die Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates keine bankähnliche Tätigkeit der Niederlassung annimmt und folglich den Verrechnungszins nicht gewinnerhöhend berücksichtigt. Die steuerliche Erfassung der im Inland als Aufwand abgesetzten Verrechnungszinsen im DBA-Partnerstaat müsste daher nachgewiesen werden…
…die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im…
…Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer…
…nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Zinsen. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002…
…die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im…
…Die Zinsen fallen vielmehr unter Artikel 11 der von Österreich mit den Ansässigkeitsstaaten dieser Kreditgeber abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschland, Holland, Belgien, Frankreich). Der Umstand, dass die österreichische KG wegen ihrer steuerlichen Transparenz nicht als in Österreich ansässiger Schuldner der Zinsen anzusehen ist (denn Schuldner im Sinn…
…Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt…
… Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die…
Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…
…einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i…
…Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen Kapitalgesellschaft gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein…
…in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH in den fremdüblich gezahlten Zinsen solche erblickt, die unter Artikel 11 des Abkommens zwischen Griechenland und Deutschland fallen und daher als Betriebsausgabe die griechische Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindern, ist…
…der Zinsen entstanden ist (VwGH 31.03.1998, 93/13/0024, ÖStZB 1998, 560). Besondere Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag wird in Deutschland nicht korrespondierend als Zinsaufwand…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann die hiedurch…
…bei einer fremden Kommerzbank in vergleichbarer Form nicht möglich ist. Es müsste daher an sich auch der Frage nachgegangen werden, ob ein konzerninternes Kreditrisiko tatsächlich größer ist als jenes, das EURIBOR-Panel-Banken bei Vergabe ihrer Interbankkredite eingehen; verneinendenfalls müsste man zu dem Ergebnis kommen…