…nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis zu den Niederlanden). In den beiden zitierten EAS-Auskünften wurde für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße…
…österreichische Betriebsstätte der D-AG begründet wird. Verfügt das Unternehmen nicht dauerhaft über eine feste, örtliche Einrichtung in Österreich, durch die die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, so wird weder nach § 29 BAO noch nach dem Abkommensrecht eine Betriebsstätte begründet (EAS 3391). Es käme gegebenenfalls der Ersatztatbestand…
…Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist: Eine Bauausführung besteht von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in dem Staat beginnt, in dem das Bauwerk errichtet werden soll, also zB mit der Einrichtung eines Bauplanungsbüros…
…in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung jener Abkommen maßgebend sein soll, die im Zeitpunkt der Kommentaränderung bereits existierten, ergibt sich aus der OECD-Empfehlung vom 23…
…in den VAE zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ausständig) anwendbar ist, selbst wenn die qualifizierte staatliche Einrichtung nicht direkt an der österreichischen ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 lit. c sublit. i des DBA-VAE in der noch nicht in Kraft getretenen Fassung…
…nicht aber das Vorhandensein von dauerhaften festen Einrichtungen maßgebend ist (EAS 2882). Eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an dem Bauprojekt setzt allerdings eine 12-monatige Anwesenheit am Baugelände voraus. Maßgebend ist hierbei, ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände…
…der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das eingeräumte Optionsrecht insb. wegen Bindung an eine höchstpersönliche Rechtsausübung würden dies bewirken), dann hat gemäß RZ 213 drittvorletzter Satz der Lohnsteuerrichtlinien die Versteuerung durch Lohnsteuerabzug…
…Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien - und somit für die Frage des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats - nach Ansicht des BMF nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern vielmehr auf die Länge des Zeitraums, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…Denn die Kernaussage der EAS 3097 betrifft lediglich eine Wiederholung dessen, was bereits in EStR 2000 Rz 8023 gesagt ist, dass nämlich eine DBA-entlastete Zahlung nicht deshalb Haftungsfolgen auslöst, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch keine Anässigkeitsbescheinigung (auf ZS-QU1 oder ZS-QU2) vorlag…
…für fehlende Gutgläubigkeit dar, das vermutlich nicht mehr entkräftet werden kann, wenn das Ausschüttungssubstrat der Nachfolgeausschüttung bereits im Zeitpunkt der Erstausschüttung vorhanden war und zu diesem Zeitpunkt gleichsam nur mehr auf die positive Erledigung der KESt-Rückzahlung "gewartet" wurde. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre…
…dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in…
…Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an (ähnlich EAS 3349). Das Abkommen gilt nach Art. 1 lit. b für "Schenkungen, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragstaat oder in…
…der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist (EAS 1259), oder eine für die volle Funktionstüchtigkeit notwendige Mängelbeseitigung vorzunehmen (EAS 3063), oder wenn die Testläufe für die Betriebsbereitschaft unabdingbar sind (EAS 1773). Der Zeitpunkt der finalen Abnahme könnte zwar als Indiz für den…
…österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher…
…treten die ab diesem Zeitpunkt zufließenden Kapitalerträge in die österreichische Steuerpflicht ein, weil das österreichische Steuerrecht keine dem US-Revenue Code [§ 401 (k)] entsprechende Bestimmung enthält; und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz vor Eintritt des Pensionsfalles wieder in die USA zurückverlegt wird. Wird nach…
…jene Aufwandskomponenten, die ab diesem Zeitpunkt anfallen und den in dieser Betriebstätte erbrachten Funktionen zurechenbar sind, aus den in Österreich abzugsfähigen Betriebsausgaben ausgeschieden werden. Ertragszuordnung: Der aus dem russischen Bauvorhaben erwirtschaftete Ertrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anlässlich seiner Realisierung (Hinweis auf Abschn. 33…
…DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden sind. 17. August…
…in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist…