Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und gleichzeitig die inländische Betriebstätte nachweislich aufgegeben, dürfen jene deutschen Einkünfte, die auf Tätigkeiten nach der inländischen Betriebstättenschließung entfallen…
…erfassen, als sie zu einer "Bereicherung" führt. Dies wird als gegeben angesehen, sobald die Rentenzahlungen den im Zeitpunkt des Leistungsbeginnes kapitalisierten Rentenwert übersteigen. Im Jahr 1995 galt noch jene Kapitalisierungsvorschrift, nach der für den damals 62jährigen eine Steuerpflicht nach 9 Jahren, sonach ab 2004, eintreten…
…eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient. In einem derartigen Fall können jedoch nach der Entscheidungspraxis des BM für Finanzen zu § 48 BAO die nachweislich in Nigerien besteuerten nigerianischen Einkünfte in…
…gestattet. Denn die Wirkungen der Steuerzuteilungsregeln sind absolut und gelten nicht nur für Zeiträume nach Erfüllung von Formalvoraussetzungen (Nachweis der Abkommensberechtigung). Wenn aber der Bestand einer temporären Steuerschuld zwischen dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielung und jenem des Nachweises der Abkommensberechtigung vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann…
…zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf 170 angewachsen ist), dann hat die Erbin 80 (200-100-20) zu…
…ansässige Gesellschaft (D-GmbH) Bau- und Montageleistungen in Österreich, wird die Anlage nach Fertigstellung im betriebsfähigen Zustand übergeben und erfolgt die finale Abnahme erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs und gegebenenfalls notwendigen Nachbesserungsarbeiten, so ist die Zeit des Probebetriebs nicht in die Frist gemäß Art…
…festgehalten, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der Abnahme nicht noch Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden. Die Zusammenführung dieser beiden EAS-Aussagen lässt die im Anlagenbau bestehende Problematik erkennen herauszufinden, wann nun der Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung anzusetzen ist. Bei EAS 357 ging es um…
… Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel…