Das DBA-Irland enthält in Artikel 11 Abs. 2 eine Immobilienklausel die in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat: "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, deren Wert zumindest überwiegend direkt oder indirekt auf unbewegliches Vermögen zurückzuführen ist und die an keiner Börse notieren, können in dem…
In EAS 1622 wurde eine österreichisch-deutsche Verständigung zitiert, die folgenden Wortlaut hat: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens…
In Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung wurde festgestellt, daß nach dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 DBA-Ö/Deutschland die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich nur Personen zustehen kann, die ihren einzigen Wohnsitz in der Grenzzone haben. Verlegt daher ein Grenzgänger - unter Beibehaltung seines im Elternhaus gelegenen…
…verwendete Begriff "Künstler" ist umfassend zu verstehen und kann jedenfalls nicht mit dem Künstlerbegriff des inländischen Rechtes gleichgesetzt werden (siehe auch Z 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17 des Musterabkommens). Der im englischen Wortlaut von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer"…
Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden Doppelbesteuerungsabkommen, die - wie das mit der Slowakei anzuwendende Abkommen - im Methodenartikel dem hier maßgebenden Wortlaut des OECD-Musterabkommens folgen, auf österreichischer Seite nach wie vor so ausgelegt, dass Österreich als Zweitwohnsitzstaat keinen Progressionsvorbehalt geltend macht (siehe zB EAS 1332…
…wenn der österreichischen Gesellschaft das "Kapital" der ausschüttenden deutschen Gesellschaft "mindestens zu 10 von Hundert unmittelbar gehört". Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich bei dem "Kapital" um das Nennkapital im gesellschaftsrechtlichen Sinn oder um die Kapitalausstattung im steuerlichen Sinn handelt. Da Doppelbesteuerungsabkommen…
…ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für beaufsichtigende Tätigkeiten bei "Gesellschaften" (im Sinn von Artikel 3 OECD-MA), sonach nur für Tätigkeiten…
…BFH (Urteil vom 21.8.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei der Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszugehen. Diese in der deutschen Rechtsprechung formulierten Grundsätze erscheinen…
…Entlohnungen, Entschädigungen und Pensionsleistungen. Diese Befreiung gilt auch für alle Unterstützungen an die Familien der Beamten des Büros. Die Vorschrift erfasst nach ihrem Wortlaut daher nur solche Gehälter und Vergütungen von Beamten des Büros, die "im Zusammenhang mit deren Tätigkeit beim Büro" stehen. Von der…
…in dem sie errichtet ist. Wird daher ein auf Grund einer überobligatorischen 2. Säule erworbener Pensionsanspruch auf Grund einer gegenüber einem Kantonsspital erbrachten ehemaligen Dienstleistung von einer privaten Pensionskasse ausbezahlt, steht der Wortlaut des Abkommens einer Anwendung von Art. 19 entgegen, wenn man davon ausgeht…
…allerdings nur für jene derartigen Tage, "nach denen die Beschäftigung in diesem Staat fortgesetzt wird". Der Wortlaut vermeidet eine Bezugnahme auf ein "unmittelbares" Fortsetzen. Die Auslegung wird daher nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in einer Weise vorzunehmen sein, dass hierdurch nicht das mit der…
…Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn…
…Sinn von Artikel 5 Abs. 5 als Betriebstätte ("Vertreterbetriebstätte"). Die zitierten Abkommensbestimmungen beruhen auf den korrespondierenden Regelungen des Musterabkommens der OECD. Ein Konzernmitarbeiter würde nach dem Wortlaut der zitierten Abkommensbestimmung dann eine Vertreterbetriebstätte in Österreich begründen, wenn er die Vollmacht besitzt, im Namen des amerikanischen…
…nach finnischem Recht steuerpflichtig sind. Ist nach finnischem Steuerrecht im Rahmen der Gruppenbesteuerungsregelung eine solche Steuerpflicht der Gewinnausschüttung vorgesehen und mit einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der Gewinnausschüttungen bei der ausschüttenden finnischen Tochtergesellschaft gekoppelt, dann löst dies nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 7 KStG 1988 auch…
…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh. den einzigen Wohnsitz in der maßgebenden Grenzzone haben. Wird daher bei…
…Grunde nach auch unter Artikel 15 DBA-Deutschland fällt, vermag nicht das "Kassenstaatsprinzip" für Grenzgänger unwirksam zu machen. Wohl könnte bei einer ausschließlich am Wortlaut orientierten Auslegung argumentiert werden, dass die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 6 DBA-Deutschland den Absatz 1 des Artikels für…
…23 Abs. 2 zweiter Satz DBA-Schweiz idgF ua. auch in Bezug auf Artikel 15 vorgesehene Anrechnungsverpflichtung bezieht sich ihrem klaren Wortlaut nach nur auf solche Einkünfte, die "nach diesem Abkommen in der Schweiz und in Österreich besteuert werden dürfen". Im Zusammenhang mit dem ersten…
…verwendete Begriff "Künstler" ist umfassend zu verstehen und kann jedenfalls nicht mit dem Künstlerbegriff des inländischen Rechtes gleichgesetzt werden (siehe auch Z 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17 des Musterabkommens). Der im englischen Wortlaut von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer"…
…von der Wegzugsbesteuerung entbindet, kann in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, da diese Regelung ihrem Wortlaut nach nur Fälle der Wohnsitzverlegung ein und derselben Person erfasst und daher nicht bei unentgeltlichen Anteilsübergängen Wirkung zeitigt. Sollte die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 derart weit…
…nicht in Österreich, sondern in Deutschland ausgeübt worden ist, und damit gemäß Artikel 19 Abs. 1 des Abkommens das Besteuerungsrecht Deutschlands als "Kassenstaat" aufrecht erhalten wurde. Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 2 DBA-D gestattet aber nicht, diese Bestimmung so auszulegen, dass Gleiches für…