…bestehen keine Bedenken, auf die Wertsteigerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft ab dem Zeitpunkt des Wegzugs bis zum Umwandlungsstichtag abzustellen. Diese Wertsteigerung kann als Unterschiedsbetrag im Sinne des § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG angesetzt werden und unterliegt im Falle einer späteren Veräußerung…
…dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren…
…Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere…
…sorgfältig zu untersuchen sein, ob es hiedurch zu einer Wertsteigerung der Beteiligung an der deutschen Muttergesellschaft gekommen ist, die auf österreichischer Seite gemäß § 6 Z 13 EStG zu einer zwingenden Beteiligungsaufwertung und damit zu einer Kompensierung der seinerzeitigen Steuerminderungen führt. Der Umstand, dass anlässlich der…
…1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings sieht Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden…
…daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
…Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines…
…Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in Österreich der Immobilienertragsteuer gemäß …
…Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs. 2 EStG 1988 ausgeübt wurde) nicht im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, weil nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Grund des besonderen Steuersatzes keine progressionserhöhende Wirkung entfalten (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Bundesministerium für Finanzen, 29. Juni 2017
…der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie, führen deren Wertsteigerungen nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu Einkünften, die nach österreichischem Recht in die "ausschüttungsgleichen Erträge" des deutschen Fonds eingehen. Sie unterliegen damit…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
…österreichischen vermögensverwaltenden KG beteiligte deutsche Kapitalgesellschaften (oder andere Körperschaften, die den inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften vergleichbar sind) ebenfalls über die Spekulationsfrist hinaus mit dem Wertzuwachs in Grund und Boden in Österreich steuerpflichtig. Denn gemäß § 21 Abs. 1 Z 3 iVm …
…ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert. Sind an der inländischen Immobilien-KG auch Steuerausländer im Rahmen ihres Privatvermögens beteiligt, dann sind die Immobilienerträge in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" in Österreich zu erfassen. Dies hat zur Folge, dass im Fall der…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
…zu besteuern, die in den USA ansässig sind und dass dieses Verbot nicht nur die realisierten, sondern auch die nichtrealisierten Gewinne betrifft, sodass eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter aus Anlass des Zuzuges auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens geboten ist. Das gleiche Ergebnis tritt für Gesellschafter ein, die…
…deren Betriebsgegenstand der Erwerb, die Verwertung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Realitäten und Gebäuden ist, in Deutschland eine Liegenschaft erworben und diese nach zwei Jahren wieder verkauft, so steht gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…
…Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: