Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
…so stellt dieses Warenlager wohl nach inländischem Recht (§ 29 BAO und § 12 UStG) nicht aber nach Artikel 5 Abs. 3 lit. a eine Betriebstätte dar. Das schweizerische Unternehmen kann sonach mit den erzielten Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der…
…in Österreich begründet wird. Ziffer 10 lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-D weist ausdrücklich darauf hin, dass ein über ein Warenlager verfügender Firmenangestellter, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt, betriebstättenbegründend wirkt. Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen…
…beiden Bootsführern eine Hütte in Österreich überlassen, in der sie die für die Raftingtouren benötigten Ausrüstungen lagern, so erscheint ein derartiger Stützpunkt des Dienstleistungsbetriebes der beiden Bootsführer durchaus mit einem "Warenlager" eines Handelsbetriebes vergleichbar, so dass einiges dafür spricht, diese Hütte nicht als inländische Betriebstätte…
…für den bundesdeutschen Markt erstellt werden, sowie das Faktum, dass es in der deutschen Niederlassung kein Warenlager gibt, weil die bestellte Ware unmittelbar von Österreich aus versandt wird, nehmen der Auftragsannahmestelle nicht den Charakter einer Betriebstätte; wohl aber werden solche und ähnliche Umstände eine wichtige…
…in Österreich begründet wird. Ziffer 10 lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-D weist ausdrücklich darauf hin, dass ein über ein Warenlager verfügender Firmenangestellter, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt, betriebstättenbegründend wirkt. Nach dieser Vertragsbestimmung löst sonach ein die Bestellungen…
…Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen…
…diese Aktivität insgesamt als derart untergeordnet anzusehen, dass hiedurch das Tatbestandsmerkmal "das bloße Unterhalten eines Warenlagers" im Sinn der Ziffer 9 lit. a des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland noch als gegeben angenommen werden kann. Fragen dieser Art können allerdings nicht im EAS-Verfahren…
Gemäß Artikel 5 Z 3 lit. a DBA-Ö/Schweiz gelten Einrichtungen nicht als Betriebsstätten, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden…
Wird von einem österreichischen Spediteur einer belgischen Kapitalgesellschaft ein Lagerraum als Auslieferungslager überlassen, dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte…
Hat eine schweizerische Konzerngesellschaft zentral für den Europäischen Konzern und damit auch für eine österreichische Konzernvertriebsgesellschaft den Wareneinkauf übernommen (die schweizerische Gesellschaft verkauft demnach zu fremdüblichen Preisen an die österreichische Konzerngesellschaft) und mietet eine - nicht konzernzugehörige - deutsche Produktionsgesellschaft (die ihre Produkte an die schweizerische Gesellschaft…
Fungiert eine österreichische Holdinggesellschaft als Gesellschaft, deren Hauptaufgabe im zentralen Einkauf und in der Lagerhaltung für einen multinationalen Konzern besteht, dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der…
Errichtet eine österreichische GmbH, der eine ungarische Produktionsgesellschaft (Lohnveredlung) und eine ungarische Vertriebsgesellschaft als verbundene Unternehmen angehören, in Ungarn ein Waren- und Rohstoffelager, das für umsatzsteuerliche und zolltechnische Zwecke als Niederlassung der österreichischen GmbH in Ungarn registriert wird, dann wird hiedurch nach Auffassung des BM…
Wird einer schweizerischen Schwestergesellschaft auf einem inländischen Betriebsgrundstück ein Baurecht eingeräumt, das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der…
Verfügt ein schweizerisches Unternehmen über die Rezeptur eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt…
Vertreibt eine operativ tätige schweizerische Gesellschaft Sanitärartikel in Österreich und bedient sie sich hiebei der Unterstützung durch ein österreichisches Großhandelsunternehmen, wobei dieses Großhandelsunternehmen nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der schweizerischen Gesellschaft tritt, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Schweiz in Österreich begründet. Und…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 DBA-Deutschland begründen Einrichtungen, die ausschließlich der Lagerung oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Maschinen für ein schweizerisches Unternehmen gefertigt und in ein Auslieferungslager des schweizerischen Unternehmens geliefert, das sich auf dem Betriebsareal des österreichischen Produktionsunternehmens befindet, dann wird hiedurch alleine für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründet. Denn ein Auslieferungslager stellt gemäß…
Unterhält eine schwedische Kapitalgesellschaft in Österreich ein Auslieferungslager, so stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten…