Um die Auswirkung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig…
…Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft…
…Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem Sinn verstanden werden können, dass den am Schenkungsfall beteiligten Personen ein Wahlrecht eingeräumt wird, in welchem Staat sie den Schenkungvorgang besteuert wissen wollen. Werden…
…2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der Unternehmensgegenstand der südafrikanischen Gesellschaft in einer landwirtschaftlichen Produktion samt Vermarktung, ist die Gesellschaft sonach operativ tätig, dann bewirkt die unter Ausnutzung südafrikanischer steuergesetzlicher Wahlrechte erlangte dreijährige Steuerfreiheit nicht, dass hiedurch nach § 10 Abs. 3 KStG die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes…
…Am 18. September 2000 wurde im übrigen mit dem deutschen Bundesministerium der Finanzen Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass deutsche Abgabepflichtige kein Wahlrecht haben, ob sie die Verlustverwertung in Deutschland oder in Österreich vornehmen wollen. Durch die bloße Unterlassung eines Verlustberücksichtigungsantrages in Deutschland kann sonach für die…