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11 Treffer1534 msnur geltende Fassungen
EAS 2422Kreditzinsen an eine italienische Bank mit inländischer Anlagenbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 43/2-IV/4/0403.02.2004

…die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterliegen, " unmittelbar oder mittelbar gesichert ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung…

EAS 2726Schenkung einer deutschen atypischen stillen Beteiligung mit österreichischer Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-IV/4/200627.04.2006

…in Fällen, in denen inländische Grundstücke von den ausländischen Grundeigentümern im Wege von rein vermögensverwaltenden KEGs gehalten wurden, die Transparenzmethode angewendet und eine beschränkte Steuerpflicht als bestehend angenommen worden (EAS 1571, EAS 1754). Auch im Falle einer atypischen stillen Gesellschaft besteht kein Anlass, die erwähnte…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

…dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 347Veräußerung eines inländischen Grundstückes nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2467/1/1-IV/4/9303.12.1993

…Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ist der österreichische Grundstücksveräußerungsgewinn von der schweizerischen Besteuerung freizustellen. 3…

EAS 223Verkauf deutscher Grundstücke (ostdeutsche Enteignungsentschädigung)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2234/2/1-IV/4/9223.12.1992

  Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…

EAS 2492Quellensteuerentlastung zugunsten japanischer Pensions- und Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2602/1-IV/4/0419.07.2004

…nicht davon entbunden werden, für jeden Entlastungsberechtigten ein gesondertes Antragsformular zu verwenden, da auf die individuelle Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigungen durch die japanische Steuerverwaltung nicht verzichtet werden kann. Verfahrensvereinfachungen sind durchaus vorstellbar; doch bedürfte dies eines zwischen den beiden Steuerverwaltungen herzustellenden Einvernehmens. Da es im vorliegenden…

EAS 271Kostenumlagen aus Tschechien und der Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/3-IV/4/9325.05.1993

…Vertragspartner für eigene Zwecke verwendet (vermarktet) zu werden. Denn der Unternehmensgegenstand des Vertragspartners besteht nicht im Anbieten derartiger Dienstleistungen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen werden diese Tätigkeiten des österreichischen Unternehmens daher als Dienstleistungen einzustufen sein, die nur dann zu einem Besteuerungsrecht in Tschechien oder…

EAS 1822Italienische Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 652/1-IV/4/0102.04.2001

…ungeachtet der Abkommensbestimmungen in Italien einer Abzugsbesteuerung unterzogen, dann besteht für den österreichischen Pensionsempfänger das Recht, die italienische Abzugssteuer zurückzufordern. Allerdings sind für die Herbeiführung der abkommensgemäßen Steuerentlastung in Italien die einschlägigen italienischen Vorschriften zu beachten und die hiefür vorgesehenen Formulare zu verwenden. In Fällen…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…C zu verwenden ist. Als Ansässigkeitsstaat ist in diesem Fall "Österreich" anzugeben; die unter Punkt 6 verlangte "Ansässigkeitsbestätigung" erübrigt sich in einem solchen Fall. Mit der Unterfertigung der Erklärung unter Punkt E des Beiblattes verpflichtet sich der Antragsteller keine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung geltend…

EAS 2095Auslieferungslager in den Räumen einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/0226.08.2002

…Warenauslieferung zu verwenden. Dies trifft aber im gegenständlichen Fall nicht zu, da die Räumlichkeiten der österreichischen T2-GmbH zusätzlich als Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden. Abgesehen davon würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA…

EAS 797Verkauf von inländischen Wohnungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/9629.01.1996

Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…