…die ausländische Verwaltung über den maßgebenden Einkünftefluss auch tatsächlich informiert ist, dann bewirkt sie hierdurch, dass der österreichische Zahler der Einkünfte nach österreichischem inländischen Recht den Steuerabzug vornehmen muss. Sie nötigt demnach ihren eigenen Steuerpflichtigen, den abkommensgemäßen Rechtszustand im Rückerstattungsverfahren (beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart…
…Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit, dass der österreichische Zahler der Einkünfte…
…stillen Reserven der Aktivseite der Besteuerung unterzieht, jedoch keine adäquate Aufwertung der Passivseite vornimmt. Denn es würde dann im Laufe der Jahre ein Pensionsaufwand in der Größenordnung von 15 Mio. Euro weder in Österreich noch in Deutschland als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Die Verweigerung des Abzuges…
…Dies ist aber bei der CAT nicht der Fall. Dass bei Anwendung von § 48 BAO strenge Anforderungen an die Vergleichbarkeit ausländischer Abgaben mit österreichischen Abgaben sachgerecht sind, wird durch die Rechtsprechung bestätigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes war die Verweigerung einer vermögensteuerlichen Entlastungsmaßnahme in Bezug auf…
…der einem Verlustvortrag in Österreich entgegenstehen könnte (Anwendung des Diskriminierungsverbotes). Denn eine Verweigerung des Verlustvortrages auf österreichischer Seite hätte diesfalls die Wirkung einer diskriminierenden Doppelbesteuerung. Ein Problem könnte sich aber dann ergeben, wenn zB das Gesamtergebnis (unter Berücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen) nach italienischem Recht schlussendlich…
…EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH 18.12.2007, C-101/05, Rechtssache "A") fehlende Amtshilfe durch Informationsaustausch nur dann einen Grund für eine Verweigerung einer Steuerbefreiung darstellt…
…worden ist und in dem in der Folge die österreichische Gesellschaft liquidiert worden ist. EAS 1229 weist darauf hin, dass diese Übertragung des Osteuropa-Kundenstockes von der österreichischen auf die deutsche Konzerngesellschaft nach fremdüblicher Abgeltung verlangt und dass bei Verweigerung einer solchen Abgeltung durch die…
…das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn sich die Baubetriebstätten in Österreich befunden hätten. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: