Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…17 Abs. 2 DBA-Italien). Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar mit dem italienische Stadttheater, sondern mit einem deutschen Konzertveranstalter abgeschlossen (der allerdings nicht als bloßer Agent auftritt, sondern den Gastspielvertrag im eigenen Namen abschließt), dann sind die an den deutschen Vertragspartner gezahlten Vergütungen insgesamt…
…nach dem Wortlaut der zitierten Abkommensbestimmung dann eine Vertreterbetriebstätte in Österreich begründen, wenn er die Vollmacht besitzt, im Namen des amerikanischen Unternehmens Verträge abzuschließen. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar der OECD zum Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen…
…also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit dem ausländischen Künstler jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Hat eine solche Agentur auf Grund des DBA Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung…
…nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit den ausländischen Tanzgruppen jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Mit anderen Worten, zwischen dem inländischen Veranstalter und den ausländischen Tanzgruppen bzw. deren Mitgliedern dürfen keine…
…Nachweis erbracht werden (Ansässigkeitsbescheinigung). Im zweitgenannten Fall (die US-Agentur schließt die Verträge im eigenen Namen ab) würden von der österreichischen Gesellschaft vertragliche Beziehungen nur zu der US-Agentur hergestellt werden; in diesem Fall würde die US-Agentur ihrerseits die US-Darsteller unter Vertrag nehmen…
…ist aber einzuräumen, dass die Abgrenzung zwischen den unter Artikel 12 fallenden Lizenzgebühren und den unter Artikel 8 DBA-Deutschland fallenden Einkünften für eine in Deutschland ausgeübte künstlerische Tätigkeit nicht immer einfach ist; insbesondere dann nicht, wenn Verträge mit gemischtem Inhalt geschlossen wurden. Das BM…
…die Gutscheine wird von den Einzelhändlern im eigenen Namen vom Kunden vereinnahmt. Die Gutscheine können nur für ein jeweils bestimmtes Fahrzeug eingelöst werden. Der Vertrag, auf dem die Nutzung der elektronischen Dienstleistungen basiert, wird schließlich online direkt zwischen der D-AG und den Kunden über…
Wirkt eine deutsche Theater-GmbH in der Weise an inländischen Veranstaltungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber dem österreichischen Gastspielveranstalter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein in Frankreich ansässiges und als juristische Person konstituiertes Theater in Österreich gastiert, unterliegen die von dem…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die…
…aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher definiert. Daher greift Art. 3 Abs. 2 DBA-D ein und ordnet an…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
Übernimmt der in Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland…
Erhalten in Österreich lebende Personen Wertpapiervermögen von ihren im In- oder Ausland lebenden Familienangehörigen geschenkt, so unterliegen solche Vorgänge der österreichischen Schenkungssteuer. Ist der Geschenkgeber im Ausland ansässig, dann könnte durch dieses Besteuerungskonzept eine Doppelbesteuerung eintreten, die aber dann entweder durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oder durch…
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…
Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im…
Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
…liefern können. Sollte es beispielsweise so sein, dass die Tochtergesellschaft eine bloße Briefkastengesellschaft oder ein ähnliches Gebilde ist, und sollten daher beispielsweise die Aufgaben der Vermögensverwaltung von einer (nicht nahe stehenden) Investmentgesellschaft wahrgenommen werden, dann spricht die Vermutung dafür, dass es nicht die Kanalinselgesellschaft ist…