Wurden Anteile an einer inländischen KG in eine inländische GmbH eingebracht, deren einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten…
…wenn nicht nachgewiesen wird, dass an der inländischen Kapitalgesellschaft überwiegend natürliche Personen mit Ausländereigenschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Ist eine inländische Privatstiftung der alleinige Gesellschafter der inländischen Kapitalgesellschaft, dann muss jeder Versuch, eine mittelbare Beteiligung von Steuerausländern nachzuweisen, scheitern. Denn eine mittelbare Beteiligung würde…
…dann zur Steuerentlastung verpflichtet, wenn die Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. Keine Entlastungsverpflichtung bestünde, wenn die Gesellschafter im Drittausland ansässig sind und versuchen, durch künstliche Zwischenschaltung deutscher Holdinggesellschaften die Abkommensberechtigung zu erlangen, wobei nach österreichischem Recht die Einkünftezurechnung nicht an die Holdinggesellschaften, sondern an die…
…Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte" der niederländischen Stiftung an dieser allerdings nicht "beteiligt"; damit ist aber die Voraussetzung der "mittelbaren Beteiligung" der Verordnung nicht erfüllt. Jeder Versuch, den Begriff "Beteiligung" im gegebenen Zusammenhang aus dem Blickwinkel der Zielvorstellungen des § 10 Abs…
…die Umsetzung von Marktzugangsstrategien zählt zu den Kernaufgaben jeder unternehmerischen Vertriebsaktivität. Durch den Werbeaufwand wird für das Unternehmen ein Firmenwert aufgebaut, der zwar bilanziell nicht als Wirtschaftsgut verbücherungsfähig ist, der aber dennoch in dem Unternehmen vorhanden und bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen jenem Unternehmensteil zuzuordnen ist…
…den verschiedenen Ländern ebenfalls zu einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, könnte es sich empfehlen, diese Aufteilung in Österreich auf der Grundlage von § 184 BAO im Schätzungsweg in der Weise vorzunehmen, dass den lokalen Steuerbehörden der beiden Staaten ein Aufteilungsvorschlag unterbreitet und hierbei versucht wird…
…23 Abs. 1 lit. a sublit.ii nur die Höhe der tatsächlich in Österreich entrichteten Steuer (22%) anzurechnen haben. Kommt es zu einem derartigen Qualifikationskonflikt, dann könnte noch versucht werden, diesen im Rahmen eines Verständigungsverfahrens beizulegen. 29. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit bewirkt wird; zum anderen wäre zu prüfen, ob dies mit dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Einklang steht. Es wird versucht, diese Frage bei einer für August 2004 geplanten Zusammenkunft mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung zu klären. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister…
…zu erblicken. Siehe in diesem Sinn auch EAS 1464. Es steht der österreichischen Gesellschaft aber frei, auf der Grundlage von § 5 der vorgenannten Verordnung unter Offenlegung aller relevanten Gegebenheiten zu versuchen, den potentiellen Missbrauchsverdacht zu entkräften und eine verbindliche Auskunft darüber zu verlangen, ob eine…
…Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an der österreichischen Vertriebs-GMBH beteiligt ist (wenn sonach die liechtensteinische und die österreichische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise "verschwestert" und damit "verbundene Unternehmen" im Sinn des DBA-Ö/Liechtenstein sind). Kommt schließlich zusätzlich hervor, dass…