Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einem britischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen nach einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rente zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen (EAS 389). Scheitert diese Anrechnung der deutschen Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte Einmalprämie erlangt wurde und die Finanzierungskosten höher sind als die Differenz zwischen…
…der Rente eintritt. In Fällen dieser Art wird nicht untersucht, ob und in welchem Umfang dem Versicherungsnehmer Kapitalerträge aus der Veranlagung der eingezahlten Versicherungsprämien im Rahmen der Pensionsleistungen zugutekommen. Werden die Rentenansprüche abgefunden, dann unterliegt die einmalige Kapitalauszahlung in der Regel keiner inländischen Besteuerung; nur…