…28 Abs. 1 Z. 2 EStG darstellen. In diesem Fall müsste die slowakische Vermieterin in Österreich zur Körperschaftsteuer veranlagt werden, wobei die Höhe der bescheidmäßig in Österreich vorzuschreibenden Körperschaftsteuer gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-CSSR 5% des Bruttobetrages der Mietengelte nicht übersteigen darf. Diese…
…in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters und nicht dem des Vermieters dienen). 03. Juni 2002 Für…
…ob die Maschinen als "Sachinbegriff" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 2 EStG zu werten sind. Zutreffendenfalls ist für den schweizerischen Vermieter beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Z. 6 EStG gegeben, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist, wobei die veranlagte Steuer 5% der Mieteinnahmen nicht überschreiten…
…sonach nicht auf Passivleistungen. Duldungsleistungen wie beispielsweise die Vermietung einer Maschine führen nicht dazu, dass hierdurch eine tschechische Betriebstätte des österreichischen Vermieters begründet wird. Auch die Vermietung von Personal vermag daher nicht für den Arbeitskräftegesteller eine Dienstleistungsbetriebstätte in Tschechien zu begründen. Es ist hierbei unerheblich…
…sondern durch von ihr beauftragte inländische Subunternehmer besorgt wird. Sollte hingegen die zur Entsorgung aufgestellte Anlage an die Gastronomiebetriebe vermietet werden, dann würden diese vermieteten Geräte keine Betriebstätte des Vermieters in Österreich darstellen (Hinweis auf VwGH 19.06.1968, 1561/67 betr. Vermietung einer Fabriksanlage)…
…Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung…
…ob diese Schalungselemente als "Sachinbegriff" zu werten sind; denn nur unter dieser Voraussetzung tritt beschränkte Steuerpflicht des schweizerischen Vermieters in Österreich ein. Die Beantwortung dieser Frage setzt eine Sachverhaltsbeurteilung voraus, die im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht durchgeführt werden kann und daher der Beurteilung…
…2 iVm Abs. 3 lit. a des DBA-CSSR mit 5% des Bruttobetrages in Tschechien besteuert werden. Erbringt die österreichische Gesellschaft hingegen keine passive Vermietungsleistung an die tschechischen Hotels, sondern eine aktive Video-Vorführungsleistung an den jeweiligen Hotelgast, dann wird nach Auffassung des BM für…
…Steuerpflicht für das deutsche Unternehmen ergeben wird). Werden zwischen dem deutschen Geräteeigentümer und den österreichischen Hotels Vereinbarungen getroffen, die Elemente beider Vertragsgestaltungen aufweisen (zB es werden die Geräte an die Hotels gegen einen Anteil an den Einspielergebnissen vermietet; deutsches Personal übernimmt die Wartung der Geräte…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…