…in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen des neuen Abkommens ab dem Veranlagungsjahr (=Kalenderjahr) 2002 anzuwenden. Sie gelten daher auch für…
…Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art…
…die länger als 183 Tage im betreffenden Steuerjahr an schweizerische Konzernunternehmen verliehen werden, für das Veranlagungsjahr 2007 erstmals inländische Steuerpflicht eintreten, wobei die schweizerische Quellensteuer anzurechnen ist. Der österreichische Arbeitgeber wird daher mit der Veröffentlichung des Revisionsprotokolls vor eine neue Rechtslage gestellt. Denn ab 1…
…aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen Personengesellschaft im Kalenderjahr 1990 zu und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr 1990/91 erfasst und folglich erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die…
…zu achten sein, dass eine seitens der Botschaft ausgestellte Bestätigung über die Höhe der im Veranlagungsjahr dem Dienstnehmer tatsächlich zugeflossenen Einnahmen beigelegt wird. Sämtliche vom Dienstnehmer aus seinen Bezügen zu tragenden Sozialversicherungspflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) stellen für diesen abzugsfähige Werbungskosten dar. 27. Oktober 1992 Für…
…die auf die niederländischen Aktiendividenden entfällt, geltend zu machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die…
…000 - 150.000) vorzuschreiben. Hätten allerdings die belgischen Zinsen in den Vorjahren den Verlustvortrag nicht gekürzt, dann stünden noch 8 Mio. EUR an Verlustvorträgen zur Verfügung und es wäre daher im Veranlagungsjahr 2005 - unter Berücksichtigung der Verlustvortragsgrenze - nur 25% des Einkommens, sonach 750.000, steuerpflichtig…
…wurden. Sofern ein derartiger Nachweis geführt wurde, erfolgt jährlich etwa im Mai eine Publikation des Ergebnisses im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die für das Veranlagungsjahr 1994 relevanten Beträge wurden am 27. Mai und 11. September 1995 (Berichtigung) veröffentlicht. Ist der betroffene Investmentfonds nicht darin enthalten…
…der Rechtskonformität der rückwirkenden steuerlichen Erfassung in Frage zu stellen. Die Anrechnung der rückwirkend erhobenen US-Steuern kann allerdings nicht bei der Veranlagung des Jahres 2010 erfolgen, sondern ist in jenen Veranlagungsjahren vorzunehmen, in denen die - nachträglich besteuerten - US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterzogen wurden…
…der Gerichtshof eine Auseinandersetzung mit dieser Frage an "wenn die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten gemeinschaftsrechtlichen Gründe die Anrechnung der in den Streitjahren angefallenen ausländischen Steuern (gegebenenfalls in Abweichung von der bisherigen Judikatur ...) in künftigen Veranlagungsjahren erfordern sollten." Diese Entwicklung hat das BM für Finanzen veranlasst…
… auch dann nicht, wenn die Ehegattin und die Kinder vorübergehend sich überwiegend in der polnischen Wohnung aufhalten. Denn ob eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das Ausland stattfindet, kann nicht ausschließlich und isoliert nur nach den Gegebenheiten eines einzigen Veranlagungsjahres beurteilt werden, sondern bedarf einer dauerhafteren…
Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung…
Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…
Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
Werden auf Grund der Rechtsprechung des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 Gewinne einer ausländischen Betriebstätte nicht mehr zur Gänze, sondern nur mehr insoweit von der inländischen Besteuerung freigestellt als diese einen in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…