…Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine inländische Liegenschaft, die der Betriebsausübung der KG in Österreich dient, wird für die KG eine inländische…
…erfassbar, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert (EAS 3077). Auch wenn die österreichische vermögensverwaltende KG keine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft darstellt (EStR 2000 Rz 6015) besteht für sie Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs. 1…
…die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter-KG, dann stellen die inländischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten des anteilsveräußernden deutschen Gesellschafters dar (BFH v. 16.10.2002, BStBl. II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften…
…wenn die Anteile an der deutschen KG nur in vernachlässigbarem Ausmaß (unter 20%) von deutschen Betrieben gehalten werden, es eine überspitzte Rechtsanwendung wäre, die Vertretungstätigkeit durch die KG hindurch in den (hier vernachlässigbaren) gewerblichen Bereich der deutschen Betriebe hineinwirken zu lassen und den Einkünfteanteil der…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
…als Kommanditist einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG auftritt, liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der deutschen KG)…
…inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung…
…und sind die dabei erzielten Einkünfte wegen des vermögensverwaltenden Charakters der KG nur als außerbetriebliche Einkünfte erfassbar, entfällt auf österreichischer Seite nach Ablauf der "Spekulationsfrist" des § 30 EStG (10 Jahre bzw. im Fall von steuerbegünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand: 15 Jahre) auf Grund des nationalen Steuerrechts…
…wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Artikel 13 Abs. 1 DBA-D international abgesichert. Sind an der inländischen Immobilien-KG auch Steuerausländer im Rahmen ihres Privatvermögens beteiligt, dann sind die Immobilienerträge in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" in Österreich…
…Kommentars zu Art. 23A OECD-MA. Aber auch das DBA-Ö/Deutschland entzieht Österreich keine Besteuerungsrechte an den Veräußerungsgewinnen, da es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft mit österreichischen Grundstücken handelt, die folglich nach Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland…
…Sicht die Vermögenswerte der KG in Anwendung der "Geprägetheorie" Betriebsvermögen darstellen, dann ist nicht auszuschließen, dass Deutschland in dem Veräußerungsvorgang die Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen erblickt und folglich die Rente nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines Veräußerungsgewinnes in Bezug auf eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte besteuern…
…der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil es sich um eine Veräußerung von "unmittelbaren Anteilsrechten betreffend [...] Grundstücken" handelt. Während sich allerdings Art. 13 Abs. 4 OECD-MA sowohl auf Formen eines "unmittelbaren" als auch eines "mittelbaren…
…dass sämtliche Beteiligten der KG der inländischen Besteuerung unterliegen, dann wird in einem zweiten Schritt festzustellen sein, welche Teile des erzielten Gewinnes in Österreich und welche in Deutschland der Besteuerung zuzuführen sind. Denn das Österreich-Projekt wird durch Aktivitäten in den deutschen Stammhäusern der Beteiligten…
…ausschließlich vermögensverwaltend tätige Besitzgesellschaft von Appartement- und Hotelanlagen errichtet (Betreiber dieser Objekte ist die österreichische B-GmbH), wobei - neben der österreichischen Komplementär-GmbH - eine niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen Immobilien-KG ist und diese ihrerseits - neben einer das Geschäft administrierenden…
…die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die Besteuerungsschwelle der beschränkt Steuerpflichtigen von 2…
…Lösung dieser Frage auf sein innerstaatliches Recht zurückzugreifen. Da sonach die deutsche Besteuerung auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 in Übereinstimmung mit dem Abkommen erfolgt, verpflichtet Artikel 23 Abs. 2 lit. a des Abkommens Österreich zu einer korrespondierenden Steuerfreistellung. Bundesministerium für Finanzen…
…deutscher Rechtslage das Büro der GMBH&CO KG für den österreichischen Kommanditisten eine deutsche Betriebstätte darstellt, die Deutschland gemäß Art. 4 des Abkommens ebenfalls das Besteuerungsrecht an den Einkünften von der Tochter-AG einräumt (positiver Qualifikationskonflikt). Der Qualifikationskonflikt wird allerdings durch das Abkommen selbst bereinigt…
…von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen eingestuft und folglich auch im Fall der in Österreich ansässigen Kommanditisten gemäß Art. 3 DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung unterzogen, so kann eine Doppelbesteuerung eintreten, wenn auf österreichischer Seite der aus den genannten Zinsen gebildete Gewinnteil der KG…
…diese Einkünfte einer deutschen KG-Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht weiter nachzugehen, wenn nach deutschem Recht Vermögensverwaltung vorliegt und sonach keine deutsche Betriebstätte gegeben ist, sodass Deutschland aus der Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechts durch das DBA…
…Tschechien derzeit für Grundstücke geltenden Spekulationsfrist von fünf Jahren steuerfrei aus ihrem Privatvermögen veräußert werden. An der Zuweisung des Besteuerungsrechts an Tschechien vermag in diesen Fällen auch Art. 22 Abs. 1 lit. c DBA Tschechien nichts zu ändern, wonach Einkünfte oder Vermögen einer in Österreich…