…EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch…
Führt ein in Österreich ansässiger Unternehmer im In- und Ausland Verlegearbeiten von Marmor- und Natursteinen durch, die die österreichischen Kunden bei einer inländischen KEG, deren Kommanditist der genannte Unternehmer ist, gekauft haben, dann ist zunächst davon auszugehen, dass kraft unbeschränkter Steuerpflicht nicht nur die aus…
…vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder anderem von einem Unternehmen zu diesem Zweck eingestellten Personal…
…12 Abs. 2 DBA China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an den österreichischen Lizenzgeber entrichteten Vergütungen berechtigt ist, hängt von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ab. Sollte es dabei zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen beider Vertragsstaaten kommen, bliebe es dem Steuerpflichtigen…
…Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne dieses Einverständnis sonst zur Vertreterbetriebstätte führenden - Funktionen durch Ansatz angemessener Verrechnungspreise, einschließlich eines diesem verbleibenden Gewinnes…
…unter einem Vorbehalt : es darf nur dann auf das innerstaatliche Recht zurückgegriffen werden, wenn der Abkommenszusammenhang nichts anderes erfordert. Das inländische Recht darf daher nicht zu Ergebnissen führen, die die Abkommensbestimmungen in ihrem Zusammenhang gelesen, verletzen. Artikel 7 des Abkommens verpflichtete die Vertragstaaten Unternehmen des…
…der beiden Vertragsstaaten vorgesehenen Besteuerungsrechte eingeschränkt werden. Die Abkommenswirkung geht indessen nicht dahin, Besteuerungsrechte zu schaffen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Wenn daher in Artikel 10 des DBA-Ungarn vereinbart wurde, dass Gewinnausschüttungen, die ein österreichisches Unternehmen aus einer Beteiligung an einer ungarischen…
…China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an das in Österreich ansässige Unternehmen entrichteten Vergütungen berechtigt ist, letztlich von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ab. Sollte es dabei zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen beider Vertragsstaaten kommen, so wäre eine allenfalls entstehende Doppelbesteuerung…
…da diesfalls die unselbständige Arbeit für die maltesische Fluggesellschaft und somit "an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird". Das Besteuerungsrecht an den von Art. 15 Abs. 3 erfassten Pilotengehältern steht Malta zu, weil sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens…
…denn die dividendengleich besteuerten Gewinnzuwendungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates von Unternehmen sollten OECD-konform weiterhin dem Artikel 16 DBA F unterstellt bleiben und nicht als Dividenden nach Artikel 10 DBA F besteuert werden. Eine andere Rechtslage ergibt sich aus der Dividendendefinition des DBA-Großbritannien…
…Unternehmen benötigt, um über die Art und den Umfang von Haupttätigkeiten auf einem bestimmten Markt entscheiden zu können (Rz 69 des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Werden die Informationen hingegen durch die Betriebsstätte ausgewertet und erfolgt wie im vorliegenden Fall eine Empfehlung zu einer…
…Gemäß Art. 24 Abs. 2 DBA Schweiz darf die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaats in dem anderen Vertragstaat hat, in dem anderen Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die…
…3 Abs. 1 lit. f DBA Italien maßgeblich. Gewinne aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr dürfen demnach nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, somit ausschließlich in Österreich. Das Betriebstättenkonzept des Art. 7…
…Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA (neu) sind die Einkünfte stiller Gesellschafter österreichischer Unternehmen der Besteuerung in Österreich vorbehalten; dies gilt sowohl für unechte wie für echte stille Gesellschafter. Es ist einzuräumen, dass im Fall eines partiarischen Darlehens seitens des US-Investors, keine inländische Abzugssteuerpflicht…
…Eine andere Beurteilung wäre nur in Sonderfällen erforderlich, zB wenn mit dem Engagement eines international berühmten Künstlers auch Werbeeffekte verbunden wären und diese ungeachtet der Veranstaltungsabsage einem inländischen Unternehmen zu Gute kommen. Sieht man aber von solchen Sonderfällen ab und gründet sich die Nichtvornahme einer…
…einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden." Mit der Frage, ob "hauptsächlich" mit "überwiegend" (mehr als 50%) gleichzusetzen ist, hat sich bereits EAS 3137 befasst und hat eine…
…kommt. Die Wirkung der "183-Tage-Regelung" geht nur dann verloren, wenn das in einem Vertragsstaat ansässige arbeitnehmerüberlassende Unternehmen im anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhält, die die Vergütungen trägt. Das arbeitnehmerüberlassende Unternehmen hält jedoch keine Betriebsstätte in Deutschland, diese wird vielmehr vom Beschäftigerunternehmen gehalten. Unter…
…Vorstellungen der OECD soll die Aufteilung nach jenem Verhältnis vorgenommen werden, das sich aus der innerhalb der Sperrfrist ("vesting period") in jedem der beiden DBA-Vertragstaaten ausgeübten Arbeitsdauer ergibt. Im vorliegenden Fall einer zweijährigen Sperrfrist, innerhalb der je zur Hälfte in Österreich und in Rumänien…
…dass die Vertragstaaten "nicht gehindert sind", ihre im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352, EAS 1358). Wird daher der Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens zur Dienstableistung in die…
…Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft…