Veräußert eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen…
…davon abhängen, ob dokumentierbar ist, dass keine künstliche Trennung in eine bloße Bootsvermietung einerseits und in eine Servicierung des Bootes durch eine andere nahestehende Gesellschaft stattfindet, da die brasilianische Gesellschaft offensichtlich ein bemanntes Boot chartern möchte. Im Zweifel erscheint eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt…
…der 15. Österreichische Juristentag befasst, wobei im Fall von Aktien- und GmbH-Beteiligungen eine Trennung von Vermögenssubstanz und den daraus erfließenden Erträgnissen bei Mehrheitsgesellschaftern dann für möglich gehalten wurde, wenn dieser Mehrheitsgesellschafter seine Stimmrechte nach den Aufträgen eines anderen (des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten) wahrzunehmen hat. Denn in…
…Damit wird auf österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbständiger Arbeit gezogen. Werden daher die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Einzelunternehmers aus seinem im Finanzdienstleistungsbereich geführten Unternehmen steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…nicht zu, dass Deutschland die in den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in die deutsche Besteuerungsgrundlage der österreichischen Anleger einbezieht. Es hat daher eine funktionale Trennung zwischen der Einkünfteerzielung in Australien und in Deutschland stattzufinden; diese ist allerdings nicht für die Besteuerung in Österreich, sondern nur…
…zu Deutschland Artikel 10 Abs. 3 DBA-D Anwendung findet. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der deutschen Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht von seiten des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Gesamtvergütung gezahlt, dann wird sonach eine Trennung einerseits in die Vergütung für die Erlaubnis zur Nutzung der Persönlichkeitsrechte (voll steuerpflichtig) und andererseits in die Vergütung für die Werbung im Rahmen der Sportwettkämpfe (nur mit dem Inlandsteil steuerpflichtig) vorzunehmen sein (siehe auch EAS.882). 13. Mai…
…2 allenfalls iVm Abs. 3 ABGB vorliegt und auch sonst keine Umstände auf eine dauernde Trennung verbunden mit der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes schließen lassen, wobei aus einer selteneren Benützung der ehelichen Wohnung durch einen Ehegatten nicht schon auf die Aufgabe des Besitzwillens geschlossen werden…
…der drei Fonds zulässig. Allerdings ist hiebei eine länderweise Zusammenfassung nötig ("per country limitation"; siehe auch EAS 791). Ist die länderweise Trennung mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem davon betroffenen Steueraufkommen steht, wird gegen die Anwendung der "overall limitation"…