…bei Gastspielen im DBA-Partnerstaat jedoch einer Besteuerung unterzogen werden. Die Steuerbefreiung sollte hierbei nicht nur der Trägerkörperschaft des Orchesters oder Theaters (der nicht auf Gewinn gerichteten "Organisation") zu Gute kommen, sondern auch den Musikern des Orchesters und den Schauspielern des Theaters hinsichtlich ihrer für…
…für eine Erklärung vorgesehen, der auf der Grundlage des zitierten Erlasses folgenden Wortlaut haben könnte (wobei noch die Veranstaltungsdaten und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müssten): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters: 1. Dem in Österreich gastierenden…
…die wie die "klassischen Orchester" organisiert sind. Dies ist der Fall, wenn ausländische Künstler in einem Dienstverhältnis zu einer ausländischen Trägerkörperschaft stehen. Es ist in einem solchen Fall unerheblich, wie viele Mitglieder das Orchester hat. Die in dem Erlass geäußerten Auffassungen gelten sinngemäß sogar für…
…der Darbietung anfällt, unterliegt der Steuer nach Absatz 2". Bezogen auf die Trägerkörperschaft eines Theaters ergibt sich daraus, daß das DBA einer Besteuerung der vom Theater erzielten Gewinne im Gastspielstaat nicht entgegensteht. Dieser "Gewinn" des Theaters wird nicht nur durch die von Art. 17 Abs…
…wird, dass ihre österreichischen Nettoeinkünfte im Kalenderjahr den Schwellenwert für den Eintritt in die österreichische beschränkte Einkommensteuerpflicht von ATS 50.000 (3.640 Euro) nicht überschreiten; andererseits müsste aber auch eine Erklärung der Trägerkörperschaft des Chores vorliegen, dass dieser aus dem Konzert keine Einkünfte verbleiben…
…3 DBA-Deutschland wie auch durch jenen des Schlussprotokolls gewährleistet. Denn Absatz 3 gilt ungeachtet der Regelungen des Absatzes 1 (Künstler) als auch des Absatzes 2 (Trägerkörperschaft des Theaters). Die Ausweitung der Steuerfreistellungsverpflichtung auf nicht gewinnorientierte Einrichtungen gilt ebenfalls nicht nur für die Einrichtung selbst…
…erforderliche dritte Bedingung (kein körperschaftsteuerpflichtiges inländisches Einkommen) ist von seiten der Trägerkörperschaft des Orchesters zu bestätigen. Ein allfälliger Formulartext könnte daher folgenden Wortlaut haben (wobei noch die Veranstaltungsdaten und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müßte): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte…