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9 Treffer1403 msnur geltende Fassungen
EAS 426Kabel-TV-Entgelte und Verleihentgelte für Videokassetten an US-Produzenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/16/1-IV/4/9405.04.1994

…umfasst dieser Ausdruck weder Videofilme, die in Zolltarifnummer 8524 einzureihen sind, noch auch Leerkassetten (Zolltarifnummer 8523). In Anwendung dieser Grundsätze sind auch Kabel-TV Entgelte und Vergütungen für die Vermietung und das Verleihen von Trägermaterial, das nicht unter Zolltarifnummer 3706 fällt, nicht zu den quellensteuerabzugspflichtigen…

EAS 566Ausarbeitung einer TV-Dokumentation für eine deutsche Fernsehgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/13/1-IV/4/9512.01.1995

… Hat ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger mit einer deutschen Fernsehgesellschaft einen Vertrag über die Herstellung einer TV-Dokumentation abgeschlossen und wurden hiefür von Oktober bis Dezember 1988 in Österreich die Vorarbeiten und in der Zeit von Jänner bis März 1989 in deutschen Studios die Filmarbeiten…

EAS 1997Frage der Künstlereigenschaft einer TV-Sportmoderatorin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/2-IV/4/0211.02.2002

  Im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis ist unerheblich, ob eine im Fernsehen auftretende Sportmoderatorin möglicherweise unter den "Künstlerbegriff " des Artikels 17 OECD-MA fällt. Denn die in Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltene Künstlerklausel entspricht nicht dem OECD-Musterabkommen und kann daher…

EAS 2264Engagement eines US-Schauspielers für eine TV-Aufzeichnung in Schweden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 654/1-IV/4/0302.04.2003

Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber…

EAS 1462Steuerliche Behandlung von Wiederholungshonoraren an Schauspieler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 129/1-IV/4/9931.05.1999

…Wiederholungshonoraren für die nochmalige Ausstrahlung einer deutschen TV-Produktion im Fernsehen wurde anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 14.5.1999 in Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für eine nochmalige Ausstrahlung einer TV-Serie erhalten…

EAS 3296Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0586-IV/4/201225.09.2012

…DSL) eine deutsche Kapitalgesellschaft gegründet (D-GmbH), deren Aufgabe darin besteht, die TV-, Rundfunk- und Internetübertragungsrechte der an der DSL teilnehmenden Sportclubs zu verwalten und die vereinnahmten Entgelte an die Clubs zur Verteilung zu bringen, und überlässt die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und…

EAS 2072Selbständige Werbeverträge eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/29-IV/4/0203.06.2002

…jene Werbeverträge, die der für die Vermarktung des Sportlers üblicherweise zuständige Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.). 03. Juni 2002…

EAS 528Internationale Koproduktions- und Gastspielverträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/2/2-IV/4/9414.11.1994

…der inländischen Abzugssteuerpflicht. Wohl ist die Rechtsgrundlage für Teilbeträge, die für die Erstellung der Produktion im Ausland und für die Vorstellungen in Österreich einerseits und für die TV-Rechte und Musikrechte andererseits gezahlt werden, eine unterschiedliche (im ersten Fall gründet sich die Abzugspflicht auf § 99…

EAS 695US-Fernsehvideofilme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/55/1-IV/4/9517.08.1995

…8524 der KN einzureihen sind (EAS 286). Der Umstand, dass US TV-Shows zunächst auf kinematographischem Filmmaterial aufgezeichnet und sodann einer österreichischen Fernsehanstalt in Form von Videomagnetbändern oder via Satellit übermittelt werden, löst keine österreichische Quellensteuerpflicht für die hiefür an den amerikanischen Medienkonzern überwiesenen Vergütungen…