…der Ausdruck "Gesellschaft" jede juristische Person (sowie andere Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden). Eine in Liechtenstein steuerfreie Stiftung kann daher nicht die Abkommensvorteile mit der Begründung in Anspruch nehmen, sie sei keine "Gesellschaft". 3. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…August 2008 ist in § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 die Bestimmung eingefügt worden, dass auch Zuwendungen jeder Art von ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Für die Beurteilung der Frage, ob diskretionäre Trusts des amerikanischen…
…inländischen Betriebstätte eingetretener Verlust nur dann in Österreich vortragsfähig ist, wenn keine den Inlandsverlust übersteigenden Auslandseinkünfte vorliegen. Werden die Auslandseinkünfte im Heimatstaat der Stiftung nicht besteuert und bleibt folglich ein Verlustausgleich im Heimatstaat ohne steuerliche Wirkung, so lässt dies nach dem Wortlaut des § 102 Abs…
…ob ein niederländischer Pensionsfonds, der als Stiftung (Stichting) errichtet ist, nach dem DBA-Niederlande Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung auf Dividenden besitzt, hängt davon ab, ob diese Stiftung nach niederländischem Recht als "Steuerpflichtiger" anzusehen ist, oder ob in Anwendung der "Transparenzmethode" steuerlich auf…
Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre zu 100% beteiligte und operativ tätige inländische Mutter-KG aus, die ihrerseits zwei deutschen Stiftungen und einer deutschem GmbH gehört, dann ist diese Gewinnausschüttung bei der Gewinnfeststellung der KG steuerfrei zu stellen. Denn die genannten deutschen juristischen…
…514) - die inländischen Abgabepflichtigen sein, wenn sie sich in solchen Fällen nicht der Verfügungsmacht über das Vermögen und den daraus erzielten Ertrag begeben. Ist der Zinsenertrag aber aus steuerlicher Sicht nicht der ausländischen Stiftung, sondern ihren inländischen Gesellschaftern zuzurechnen, dann fällt die Zahlung dieses Zinsenertrages…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
…EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges, dann trifft sie aber die Verpflichtung darlegen zu können, dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138…
…dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
…im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung spricht insb. der Umstand, dass die Stiftungserträge zur Linderung von…
…in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht bereits dadurch entstehen, dass daran irgend eine liechtensteinische Stiftung beteiligt ist. Vielmehr müsste es sich hiebei um eine…
Bringt der in der Schweiz ansässige Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für…
…einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine gleiche oder im wesentlichen ähnliche Steuer wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer handeln. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist, dass beide Abgaben einen…
Hat eine niederländische Stiftung ("Stichting") in Österreich eine 100-prozentige Holding-Tochtergesellschaft errichtet, die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für…
…abgegeben, dass es in allen anderen Fällen, in denen österreichisches Vermögen von österreichischen Familien in österreichische Stiftungen eingebracht wird, ohne weiteres bereit ist, auf eine steuerliche Erfassung von Stiftungseinkünften in den Händen von in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu verzichten. Rechtsicherheit wird daher in solchen Fällen…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…
…zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer niederländische Stiftung entbehrlich sind. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl…