…EStG 1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings sieht Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht…
…Heranziehung der in Italien ansässigen Erben zu einer Steuerschuld, die bereits im Wegzugsjahr in den Händen des später verstorbenen Steuerpflichtigen entstanden ist, wird durch das Abkommen nicht berührt. Denn es wird keine originär von den Erben generierte Steuerschuld, sondern eine derivativ durch Gesamtrechtsnachfolge auf sie…
…daß der britische Künstler "D" mit der britischen Künstleragentur "C" in einem Vertragsverhältnis steht und sollte er auf Grund eines zwischen "B" und "C" geschlossenen Vertrages für den Auftritt in Österreich verpflichtet worden sein, und sollte der britische Künstler bei seiner Besteuerung in Großbritannien schließlich…
…Einkünften erfolgte, die im Wege der Veranlagung zu einer Einkommensteuerschuld im Sinne von § 46 Abs. 1 EStG führen können. Dies ist aber in Fällen der vorliegenden Art, d.h. in Fällen, in denen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens keine inländische Steuerschuld entsteht, nicht der Fall. Damit…
…100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des auf deutscher Seite angewachsenen Veräußerungsgewinnes zu Grunde gelegt worden sein, so wird Österreich durch das DBA verpflichtet, seine Besteuerung auf einen steuerlichen Veräußerungsgewinn von 80 einzuschränken. Sollte hingegen auf deutscher…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…Artikel 17 Abs. 2 eine Quellenbesteuerung der an das französische Theater fließenden Gesamtvergütung gestattet. Eine andere Frage ist aber, ob das deutsche Unternehmen, das sich gegenüber einem österreichischen Veranstalter zu einer Mitwirkung des französischen Theaters verpflichtet, für jene Steuerschulden herangezogen werden kann, die nach innerstaatlichem…
…sondern sachlichen Charakter. Sie zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden ihrer Vertragspartner. Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens können unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, ein Rückerstattungsverfahren ist daher nicht…
…jenen, bei dem auf Grund unberechtigter Berufung auf das Doppelbesteuerungsabkommen in den USA eine Steuerentlastung in Anspruch genommen wurde: zB wenn US-Investoren US-Einkünfte nur zum Schein über in Österreich errichtete Gesellschaften fließen lassen und hierbei eine Entlastung von der US-Quellenbesteuerung begehrt haben…
…bereits aufgrund des Ansässigkeitswechsels eine Einschränkung des Besteuerungsrechtes vor; dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige zukünftig in Großbritannien einer ordentlichen Besteuerung oder lediglich der Besteuerung auf Remittance-Basis unterliegen sollte. Da es sich bei Großbritannien (derzeit) um einen EU-Mitgliedstaat handelt, kann der Steuerpflichtige…
…anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits in Rechtskraft erwachsen, ist eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage von § 295a BAO möglich (EStR 2000 Rz 7586). Die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 22 DBA-USA erstreckt sich nach Auffassung des BM für Finanzen auch auf Verzugszinsen zur US-Einkommensteuer. Denn…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…dass die Anrechnung der rumänischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei den Veranlagungen für die Jahre 1994 und 1995 zu erfolgen haben wird. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden ausländischen…
…Jahre 1994 und 1995 bereits Verjährung eingetreten sein, dann müsste mit der US-Steuerverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens geklärt werden, ob das Altabkommen auf reziproker Basis so auszulegen ist, dass innerstaatliche Verjährungsfristen der Umsetzung einer Verständigungslösung nicht entgegenstehen. Dies ist ausdrücklich in Artikel 24 Abs…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
…des Abkommens, ist der Vorgang auf bulgarischer Seite steuerfrei zu stellen. Wenn aber Bulgarien solcherart anerkennt, dass es nach der zitierten Abkommensbestimmung den Veräußerungsgewinn nicht besteuern darf, dann impliziert dies, dass Bulgarien damit auch anerkennt, dass das Abkommen das Entstehen einer diesbezüglichen Steuerschuld unterbindet. Hat…
…Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht. Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rund 450.000 S anfällt und nach deutschem Recht…
…3 EStG soll im Grunde insgesamt über die Jahre hinweg für einem Betrieb zu keinem anderen Totalgewinn führen als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine Einnahmen-Ausgabenrechnung sollen daher keine anderen…
…an einer Off-Shore Gesellschaft auf den Virgin Islands, die ihrerseits sämtliche Anteile an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der Körperschaftsteuer mit 75 an die…