RIS AI
9 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
EAS 2184Vereinbarkeit des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0210.12.2002

Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…

EAS 1410Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/9904.02.1999

Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

Das BMF hält an seiner Auffassung fest, dass Doppelbesteuerungsabkommen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980) unterliegen und demzufolge im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens…

EAS 2356"Abkommenswidrige" Nichtbesteuerung österreichischer Regisseure in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/9-IV/4/0314.10.2003

…Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem…

EAS 1952Nichtbeachtung des Art. 31 Abs. 3 der Wiener Vertragsrechtskonvention durch den BFH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 710/1-IV/4/0119.11.2001

…Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem…

EAS 3364Frage der Ansässigkeit eines Angehörigen der spanischen OSZE-Vertretung in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0220-VI/8/201507.08.2015

…Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen Vertretungen und ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen bestehen. Gemäß Art. XI Abschnitt 32 lit…

EAS 1692Inländische Sparzinsen eines in Belgien lebenden Beamten der Europäischen Kommission
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 621/1-IV/4/0013.07.2000

…Befreiung steht nicht unter "Progressionsvorbehalt". Nach herrschender Auffassung bewirkt eine solche Steuerbefreiungsbestimmung in einem Staatsvertrag (bei dem ggstl. Protokoll handelt es sich um EU-rechtliches Primärrecht, sonach um staatsvertragliches Völkerrecht) dass solche Bezüge auch nicht für die Ermittlung des auf die steuerpflichtigen Einkünfte entfallenden Steuersatzes…

EAS 2497Vom BFH verursachter österreichisch-deutscher Qualifikationskonflikt bei Sportlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 259/1-IV/4/0419.07.2004

…ist "jede spätere Übung bei der Anwendung des Vertrags, aus der die Übereinstimmung der Vertragsparteien über seine Auslegung hervorgeht" bei der Staatsvertragsauslegung zu berücksichtigen. Der Gerichtshof hat sich im Übrigen zwar mit dem erwähnten österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis auseinandergesetzt, hierbei aber zu der Auslegung des österreichischen Gerichtes…