…belegene Wertpapiere verbrieft sind. Auch ein Sparbuch zählt daher nicht zum beweglichen Vermögen im Sinn von Artikel 7 des Abkommens. Wird daher von einem in Frankreich ansässigen Geschenkgeber ein in einem österreichischen Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht…
…des § 15 Abs. 1 Z. 19 ErbStG ein österreichisches Sparbuch mit einem Einlagenstand geschenkt werden, der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung der mit einer schenkungsweisen Anteilsübertragung sonst eintretenden inländischen Schenkungssteuerpflicht dar. Aus Sicht…
Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…
…Österreich gelegene und in ihrem Privatvermögen stehende Liegenschaft, so ist dieser Vorgang in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und könnte in Österreich nur nach Maßgabe des Spekulationstatbestandes steuerlich erfasst werden. Wurde der Veräußerungserlös auf einem österreichischen Sparbuch angelegt, so steht an den daraus abreifenden Zinsen…
…in Bezug auf Zinsenertrag), wäre diese in dem Maße in Deutschland anrechenbar, als sie abkommensgemäß in Österreich erhoben werden durfte (15% bei der Dividenden-KESt, 22% bei einer Sparbuch-KESt, 0% bei einer Anleihen-KESt). 19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…ist, um welchen zinsenbringenden Bankkontotyp es sich handelt und ob später bei Wohnsitzwechsel in ein anderes EU-Land ein Kontotransfer in das Ausland stattfindet oder nicht. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern und Bankkonten zufließen, zu dem begünstigten Personenkreis der "Bediensteten des Zentrums" zählen…
…in Wien tätig ist. Diese Gleichstellung ergibt sich aus der Verordnung BGBl. II Nr. 63/1997. Ob Personen, denen Zinsen aus inländischen Sparbüchern zufließen, zu dem begünstigten Personenkreis zählen, müsste im Zweifelsfall vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten beurteilt und entschieden werden. 10. Juni 2003 Für…