…2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände bekannt oder müssten sie ihm bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet…
…Die hier maßgebende Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken von nationalem und internationalem Steuerrecht ergibt, verlangt angesichts der in dieser Branche anzutreffenden komplexen Sachverhaltsgegebenheiten (fragliche Agentureigenschaft von Vertragspartnern, grenzüberschreitende Vertragsverschachtelungen und Kettenverträge) nach besonderer Sorgfalt bei der Rechtsanwendung. Es empfiehlt sich, im Zweifel die Mithilfe…
…Frage ist, ob bei einer inländischen Bank Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Unterlassung des inländischen Steuerabzuges aufgekommen sind oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt aufkommen hätten müssen und folglich die Mitwirkung an einer Steuerumgehung bereits für möglich gehalten wurde. Wenn der Bank bekannt war, dass…
…dass die Frage der inländischen Steuerpflicht seitens der Abgabenbehörden mit großer Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern, bei denen in der Folge die Details über den zu erwerbenden Maßanzug festgelegt und in einem vom…
…jedoch die Fakturierung unter Zwischenschaltung einer liechtensteinischen Aktiengesellschaft (die als Käufer der Rohstoffe gegenüber der österreichischen Gesellschaft auftritt) und einer deutschen Kapitalgesellschaft (die als Käufer gegenüber der liechtensteinischen AG auftritt) abgewickelt wird. Allerdings wird in einem solchen Fall mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten sein…
…die untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem dann mit besonderer Sorgfalt entsprochen werden…
…zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art…
…zivilrechtliche Gestaltung gewählt, dann wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, daß der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art…