…der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung bei der österreichischen Muttergesellschaft entgegenstehen und Anlass für den "Methodenwechsel" geben. Wohl verhindert § 2 Z 3 der VO den Eintritt der Verpflichtung zum Methodenwechsel für die dort ausdrücklich genannten Sonderfälle; dazu zählt die "gewerbliche Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern…
…§ 5 Abs. 1 Z 3 der Verordnung ist daher nur für jene Sonderfälle von Relevanz, in denen sich sehr wohl für den Künstleranteil aus dem Abkommen heraus eine Steuerentlastungsberechtigung ergibt: zB unterliegen in Ungarn ansässige Künstler mangels einer dem Artikel 17 Abs. 1 OECD-MA…
…Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf die aus inländischen Mitteln stammenden Leistungen beziehen; nur in Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts…
…bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Sieht man von den Sonderfällen der Krankheit und des Urlaubs ab, ist es nach den getroffenen Regelungen unerheblich, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet. Auch…
…Ein in Großbritannien ansässiger Bühnenbildner, der die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien. Eine inländische Steuerpflicht könnte daher nur in Sonderfällen eintreten, nämlich nach Artikel 14, wenn für die Ausübung der inländischen…
…Eine andere Beurteilung wäre nur in Sonderfällen erforderlich, zB wenn mit dem Engagement eines international berühmten Künstlers auch Werbeeffekte verbunden wären und diese ungeachtet der Veranstaltungsabsage einem inländischen Unternehmen zu Gute kommen. Sieht man aber von solchen Sonderfällen ab und gründet sich die Nichtvornahme einer…
…vorliegen. Vor allem wird auf folgendes zu achten sein: Steuerzahlungsnachweis: Es muss ein Nachweis über den tatsächlichen Quellensteuerabzug im Ausland vorhanden sein (z.B. aus ausländischen Bankabrechnungen). Nur in den Sonderfällen eines "Matching Credit" ist dies nicht erforderlich (siehe die DBAs mit Brasilien, China, Indonesien…
…selbst in derartigen Fällen werden Zwangseinbringungsmaßnahmen auf österreichischer Seite nur dann gesetzt werden, wenn auch auf österreichischer Seite das Vorliegen eines Missbrauches oder einer sonstigen illegalen Inanspruchnahme des Abkommens festgestellt wird. Von solchen außergewöhnlichen Sonderfällen abgesehen, ist es nach dem neuen Abkommen aber keineswegs so…
…Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG besteht. Nur in Sonderfällen, wenn beispielsweise einer deutschen Investmentpersonengesellschaft eine deutsche Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft nur deshalb vorgeschaltet wird, um für die deutschen Investoren eine Möglichkeit…
…OECD-Partnership-Reports). Ohne daher mit dem OECD-Kommentar in Widerspruch zu geraten würde auf diesem Weg im schließlichen Ergebnis in solchen Sonderfällen (=inländische Personengesellschaft mit ausländischen Kurzzeitarbeitskräften und ausländischen Personengesellschaftern) das Ausschlusserfordernis für eine Steuerfreistellung nach der 183-Tage-Klausel (=im Inland ansässiger Arbeitgeber…