Wechselt ein in Österreich ansässiger Seemann, der von einer norwegischen Reederei auf einem norwegischen Schiff angeheuert worden war, zu einer britischen Reederei, um für diese auf einem unter der Flagge der Bahamas betriebenen Schiffe Dienst zu tun, dann erlangt Großbritannien nach Maßgabe des Artikels…
Übernimmt ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen, Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…
…Abs. 1 DBA-CSSR die von dem bayerischen Schifffahrtsunternehmen bezogenen Einkünfte ausschließlich in Österreich als dem Wohnsitzstaat zu besteuern. Dieses österreichische Besteuerungsrecht wird durch die zwischen Österreich und den in Betracht kommenden übrigen Staaten, in denen die gewerbliche Tätigkeit des Schiffskapitäns teilweise ausgeübt wird, nicht…
…405, vertretenen Rechtsansicht an, derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung von Personen und Gütern zu behandeln sind. Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
…1974, BStBl. II S 361, geäußert wurde. Die Gewinne sind solche aus dem Betrieb eines Restaurants und können nicht als "Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen im internationalen Verkehr" klassifiziert werden, so dass die inländische Steuerpflicht weder durch Art. 8 DBA-Griechenland noch durch Art…
…3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Wird jenes…
…zur Vermietung bestimmtes italienisches Schiff, für das ihm in einem italienischen Hafen ein Liegeplatz zur Verfügung steht, dann ist für die Frage, ob nach österreichischem Recht dieser Schiffsanlegeplatz als Betriebstätte zu werten ist, vorweg zu klären, ob sich die Vermietungen des Schiffes für den österreichischen…
…fest, dass Immaterialgüter ("intellectual property") nicht vom Begriff "Ausrüstung" erfasst sein sollen und zählt folgende Beispiele als von Art. 12 Abs. 3 UN-MA erfasste Ausrüstungen auf, die allesamt materieller Natur sind: Schiffe, Flugzeuge, Container, Kräne und Satelliten (Rz 19 UN-MK zu Art. 12…