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EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

…Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im Drittausland - ausgeübten Arbeiten entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

…worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das…

EAS 3277Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0131-IV/4/201214.05.2012

Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…

EAS 3302Auslandsverlust aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0562-IV/4/201223.10.2012

…3 EStG 1988 zu einer Nachversteuerung führen. Die Bestimmung des § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 ist auch im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden. Denn sie ist dem 3. Abschnitt des EStG über die Gewinnermittlung vorgelagert und beschränkt sich daher nicht nur…

EAS 3041Arbeitskräftegestellung aus Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0510-IV/4/200924.03.2009

Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…

EAS 836Thesaurierende französische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 13/1-IV/4/9611.03.1996

…Ist der betroffene Investmentfonds nicht darin enthalten, so ist anzunehmen, dass kein Nachweis vorliegt. In diesem Falle erfolgt gemäß § 42 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 1993 eine Schätzung der ausschüttungsgleichen Erträge mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem Berater ständig zur Verfügung stehende Büros bei den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei den kurzfristigen Beratungseinsätzen eher unwahrscheinlich. Dass im vorliegenden Fall die Besteuerungsgrundlagen derart schwierig zu ermitteln sind, dass eine Schätzung der Einkünfte…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…dies, dass auch der Freibetrag von 620 Euro mit 66,36% den freizustellenden Sonderzahlungen zuzuordnen ist. Es bedeutet dies aber auch, dass jene Sonderzahlungen, die das nach innerstaatlichem Recht zu beurteilende Jahressechstel übersteigen und nicht (zB als Auslandsprämie) direkt der Auslandstätigkeit zugeordnet werden können, mit…

EAS 2914Atypischer Arbeitskräftegestellungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2060-IV/4/200711.12.2007

…bedarf daher einer genaueren Sachverhaltsanalyse, ob im gegenständlichen Fall die Verhältnisse nicht so zu werten sind, dass die österreichische Konzerngesellschaft als Arbeitgeber zu sehen ist, weil der ungarische Mitarbeiter dieser österreichischen Gesellschaft seine "Arbeitskraft schuldet" (§ 47 Abs. 2 EStG 1988). Die vertieften Sachverhaltsuntersuchungen können aber…

EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

  Wird ein Dienstnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft unter Aufrechterhaltung seiner Ansässigkeit in Deutschland zum interimistischen Leiter der österreichischen Zweigniederlassung bestellt, wobei die mit seiner neuen Aufgabe verbundene Arbeit an etwa 3-4 Tagen pro Woche in Österreich und an 1-2 Tagen in Deutschland ausgeübt…

EAS 3449Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.512.32818.12.2023

Unterliegt eine in Liechtenstein wohnhafte natürliche Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH und in Österreich lediglich beschränkt steuerpflichtig ist, der liechtensteinischen Steuer nach dem Aufwand, stellt sich die Frage, ob dieser Person die Vorteile des DBA-Liechtenstein zustehen. Gemäß Art. 30 des liechtensteinischen Gesetzes vom…

EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…ist hierbei unerheblich, da in beiden Fällen eine beseitigungsfähige (interimistische) Doppelbesteuerung eintritt. Findet aber die lohnsteuerpflichtige Entsendung im Jahr X1 statt und kommt es erst mit Beginn des Jahres X2 zu einem Vorauszahlungserfordernis hinsichtlich der späteren finnischen Veranlagung des Jahres X1, dann tritt im Jahr…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

…Wirkung der "183-Tage-Regelung" geht nur dann verloren, wenn das in einem Vertragsstaat ansässige arbeitnehmerüberlassende Unternehmen im anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhält, die die Vergütungen trägt. Das arbeitnehmerüberlassende Unternehmen hält jedoch keine Betriebsstätte in Deutschland, diese wird vielmehr vom Beschäftigerunternehmen gehalten. Unter der Voraussetzung…

EAS 3047Überwiegende Heimarbeit für den österreichischen Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0895-IV/4/200924.04.2009

Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…

EAS 2190Deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 819/1-IV/4/0216.12.2002

Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…

EAS 1735Rentenbezug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 272/1-IV/4/0009.10.2000

…Bescheinigung beigebracht werden, dass diese Rente als "Bezug aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinn von Art. 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens" anzusehen ist, dann ist diese Rente gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens unter Progressionsvorbehalt in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Da es um…

EAS 2016Britische Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschafts- und Steuerjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0203.04.2002

…wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht exakt zu ermitteln sind, ihre Schätzung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls wird daher auf diesem Weg eine sachgerechte Handhabung des britischen Doppelbesteuerungsabkommens im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung möglich sein. Einzelheiten über entsprechende Vereinfachungen müssten mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. 03…

EAS 1007Liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/11-IV/4/9627.01.1997

…nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen, das mit eigenem Personal die Arbeitgeberfunktionen auch tatsächlich in der Lage ist wahrzunehmen; die mit den verliehenen Fachkräften abgeschlossenen Arbeitsverträge sind solcherart, dass diesen hiedurch ein Dauerarbeitplatz und nicht bloß ein…

EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…kann hiebei keinen Unterschied machen. Entscheidend ist sonach, ob sich der Arbeitgeber bei seiner Betriebsausübung (die er durch die berufliche Tätigkeit seines Arbeitnehmers bewirkt) in Österreich dieser Einrichtungen bedient; stehen daher einem Arbeitnehmer (und damit auch seinem Arbeitgeber) solche Räumlichkeiten für die Betriebsausübung des Arbeitgeber…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…