…Konzertagentur (Beistellung von 2 Chormädchen und 1 Percussionisten, 7 Studiomusikern uä.) müssen gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden und unterliegen daher - bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung - in Österreich nicht der vom Veranstalter nach § 99 EStG 1988 sonst vorzunehmenden Abzugsbesteuerung…
…der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5 Mio. und in der Zahlung eines Taschengeldes an die insgesamt 94 Ensemblemitglieder (je 1.000 ATS pro Person) von insgesamt ATS 94.000 besteht, dann wäre in einem solchen Fall…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen dieses deutsche Unternehmen dafür Sorge trägt, daß ein US-Multimediakünstler bei einer inländischen Veranstaltung gastiert und verpflichtet sich der österreichische Veranstalter in dem Vertrag mit dem deutschen Unternehmen, neben der an…
…bei den natürlichen Personen ist bei juristischen Personen kein Schwellenwert für den Eintritt in die beschränkte österreichische Steuerpflicht vorgesehen. Wird einem aus beispielsweise 10 Mitgliedern bestehenden Chor neben einer bar ausgezahlten Vergütung von ATS 60.000.- außerdem noch Ersatz für die Hotelunterbringung und die Reisekosten…
…Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000 S nicht übersteigen. Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des…
…und eine Auslandstätigkeit vorzunehmen, wobei hiefür in erster Linie ein Aufteilungsvorschlag des betroffenen Künstler einzuholen ist (siehe AÖF Nr. 105/1974 und die korrespondierende deutsche Regelung im Schreiben des Finanzministeriums Bayern v. 5.6.1975, 38-S1301-4/31-33168, betreffend die gleiche Problematik bei…
…zur Folge, dass die mit diesem steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien, einschließlich der hiebei angefallenen Reisekosten) bei der österreichischen Besteuerung des verbleibenden Vermögens nicht als Abzugspost berücksichtigt werden können. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Wohnsitz in Slowenien aufgegeben wird oder wenn - bei Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Slowenien - der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert wird. Im Doppelwohnsitzfall wird aber eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich in der Regel nur bei einer Hauptwohnsitzbegründung für länger als 2 Jahre angenommen (vgl…
Wurden bei der steuerlichen Erfassung von Einkünften einer in Österreich ansässigen Person aus der Verpachtung einer kanadischen Landwirtschaft die angefallenen Reisekosten in Kanada nicht als Abzugspost berücksichtigt, dann schließt dies nicht aus, dass diese Kosten bei der steuerlichen Erfassung der kanadischen Pachteinkünfte in Österreich steuerlich…
…dauerhaft ein Arbeitsraum bei der deutschen Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Denn dieser würde im zweiten Fall (Assistenzleistungsfall) eine Betriebstätte für die österreichische Konzerngesellschaft in Deutschland darstellen. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass der gesamte in Österreich anfallende Aufwand (Gehaltsbezüge einschl. allfälliger Reisekosten…
…2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von…
…Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist. Es muss in Fällen dieser Art für Nachweise gesorgt werden, mit denen…
…anlässlich des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist (EAS 867 und EAS 1628). Durch Artikel 15 des DBA-Deutschland 2000 tritt hinsichtlich dieser…
Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…
…ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der…
…ihre Arbeitsleistungen ihrem inländischen Arbeitgeber, sodass eine inländische Verwertung ihrer Arbeitsleistung unmittelbar in den Händen des inländischen Arbeitgeberbetriebes erfolgt, wodurch ihre Arbeitsleistungen unmittelbar der inländischen Volkswirtschaft zu Gute kommen. Können die Fernfahrer den Nachweis erbringen, dass diese Bezüge auch in Kroatien einer Besteuerung unterzogen werden…
…werden, dann sollten dadurch überspitzte Auswirkungen bei Einbeziehung der nichtberuflichen Aufenthaltstage vermieden werden (wie zB Überfliegen des Staatsgebietes anlässlich einer Urlaubsreise). Diese Regelung kann aber nicht so verstanden werden, dass sie nun ihrerseits zu ungerechtfertigten Auswirkungen führt und einem Staat das Besteuerungsrecht an Lohneinkünften entzieht…
…müssen im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr…