…nicht mehr aufrechterhalten. Aus dem DBA-Israel kann sich ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben, wenn dem Geschäftsführer zur Ausübung seiner Funktionen keine "feste Einrichtung" in Österreich zur Verfügung stehen sollte. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, werden…
…und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Betriebstätten sind gemäß § 29…
Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002, LStR 2002 Rz 981 wird in Österreich als übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches…
…Z 12, Rz 94). Die Beurteilung hätte jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände zu erfolgen. Sollte auf Grund der Vertragsgestaltung jedoch keine Veräußerung eines Rechts anzunehmen sein, stellt sich in weiterer Folge die Frage, ob der gesamte vom…
…aus einem freien Beruf" ist im Abkommen nicht näher definiert. Werden österreichische Unternehmensberater in der Türkei tätig, dann erzielen diese nach österreichischer Rechtslage dann freiberufliche Einkünfte, wenn sie ihre Befähigung zur Unternehmensberatung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer (gewerberechtlichen) Prüfung gemäß der Verordnung…
…Kapitalgesellschaft zusätzliche Finanzmittel dadurch verschafft, dass sie eine kanadische konzernzugehörige Gesellschaft als weitere Gesellschafterin aufnimmt, dann zählen diese Finanzmittel nach österreichischem Recht zum Betriebsvermögen dieser österreichischen Kapitalgesellschaft und es ist ihrer freien Disposition überlassen, wie sie diese Mittel ertragbringend einsetzt. Werden diese betriebsvermögenszugehörigen Mittel als…
… 3 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen. Ob im konkreten Fall die Trusts als Körperschaftsteuersubjekte zu behandeln sind und ob ihnen und nicht dem "Österreicher" allfällige Einkünfte zuzurechnen sind, hängt von der Beurteilung des Sachverhalts im Rahmen der freien Beweiswürdigung ab und kann daher nicht…
…vorliegenden EAS-Auskunft darauf besteht, unter Hinwegsetzung über die im Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbarte Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum österreichischen Arbeitgeber im Entsendungszeitraum einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen GmbH anzunehmen, und gelangen die österreichischen Abgabenbehörden im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu dem gegenteiligen Ergebnis, sollte sonach dadurch im…
…Unternehmen, sonach im Inland, verwertet. Dieser nach inländischem Recht bestehenden Verpflichtung zur Besteuerung der US-Darsteller steht allerdings das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen dann entgegen, wenn die US-Darsteller tatsächlich in den USA ansässig sind. Denn Artikel X des Abkommens, schließt - nach der in Abschn. 24…
…nämlich zum Nutzen des österreichischen Betriebes, verwertet wird. Ergibt sich nach dem Vorhergesagten eine inländische Steuerpflicht, dann wird diese nach inländischem Recht als "kaufmännische Beratung" im Sinn des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 zu qualifizieren und folglich dem 20-prozentigen Steuerabzug zu unterwerfen…
…Anlass einer öffentlichen Unterhaltungsdarbietung erbracht wird. Auch kann das niederländische Unternehmen aus dem DBA-Niederlande nicht ableiten, dass es nicht nach den österreichischen Rechtsvorschriften zur Haftung für die Steuer der Künstler herangezogen wird; das Abkommen schützt das niederländische Unternehmen davor, mit den von ihm erzielten…
…Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht…
…zu Recht in Österreich eintrichtet worden. Aus Abs. 8 des OECD-Kommentars zu Art. 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten." Diese Vereinbarung gilt auch im reziproken Verhältnis und auch dann, wenn ein deutsches Unternehmen, das kein professionelles Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist, Mitarbeiter mit freier…