Bezieht ein japanischer Pensionsfonds, der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist…
Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1…
…who may claim treaty relief in Austria if they meet the residence criteria. Your inquiry has prompted us to clarify the issue in a mutual agreement procedure with the Netherlands Tax Administration. Anmerkung: Die Frage, ob ein niederländischer Pensionsfonds, der als Stiftung (Stichting) errichtet ist…
Stellt ein luxemburgischer Pensionsfonds unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit des Europarechtes beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Kapitalertragsteuerrückerstattungsantrag, ist zu prüfen, ob Anrecht auf Gleichbehandlung mit inländischen Pensionsinvestmentfonds und damit gemäß § 41 InvFG 1993 auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die…
Gemäß Artikel 13 des Protokolls vom 28. Juli 1960, BGBl. Nr. 142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu…
…tätig war, in eine leitende Position einer österreichischen Konzerngesellschaft nach Österreich zurück, so könnte der Umstand, dass er weiterhin Anteile an einem von der US-Tochtergesellschaft errichteten US-Pensionsfonds hält, zu einer österreichischen Steuerpflicht hinsichtlich der in den Fonds einfließenden Erträge führen; dies dann, wenn…
…oder juristischen Personen zu, die im Sinn von Artikel III dieses Abkommens in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss primär von der japanischen Steuerverwaltung entschieden werden. Möchte eine in Luxemburg ansässige Bank, die als Depotbank für…
Werden Finanzmittel eines in Japan ansässigen öffentlichen Pensionsfonds u.a. auch in österreichischen Aktien veranlagt, so ist der nach Japan fließende Dividendenertrag gemäß Art. IX DBA-Japan/Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten. Allerdings beträgt diese Entlastung nur 2%. Erfolgt die Veranlagung in Österreich nicht…
Erzielt eine österreichische Bank, die von einer türkischen Bank und einem türkischen Pensionsfonds in Österreich errichtet worden ist, Zinsen aus Kreditgewährungen an türkische Privatkunden und an eine türkische Bank sowie aus türkischen Staatsanleihen, dann steht der Türkei gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Türkei ein…
Erlangen die Mitarbeiter der österreichischen Tochtergesellschaft eines britischen Konzerns Pensionsanwartschaftsansprüche gegenüber dem britischen internationalen Pensionsfonds des Konzerns und ist dieser Fonds einer inländischen Pensionskasse vergleichbar, so ist es sachgerecht, dass die britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des Fonds…
Werden Finanzmittel eines in Japan ansässigen öffentlichen Pensionsfonds u.a. auch in österreichischen Aktien veranlagt, so ist der nach Japan fließende Dividendenertrag gemäß Art. IX DBA-Japan/Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten. Allerdings beträgt diese Entlastung nur 5%. Erfolgt die Veranlagung in Österreich…
…99/1998 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass "[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit" sind. Der "Pensionsfonds" bezeichnet gemäß Abschn. 1 lit. i UN-Amtssitzabkommen den "United Nations Joint Staff Pension Fund" (UNJSPF). Bei dieser Bestimmung handelt es sich jedoch nicht…
…Malta ergibt. Unter den gegebenen Umständen unterliegen auch Zahlungen, die der zypriotische Arbeitgeber an zwei zypriotische Pensionsfonds leistet, der österreichischen Besteuerung, es sei denn, dass hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Vergleichbarkeit dieser Pensionsfonds im Sinn von § 5 Z 4 Pensionskassengesetz nachgewiesen werden kann. …
Ein luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds…
Pensionskassen sind Unternehmen, die Pensionskassengeschäfte betreiben. Diese bestehen in der rechtsverbindlichen Zusage von Pensionen an Anwartschaftsberechtigte und in der Erbringung von Pensionen an Leistungsberechtigte und Hinterbliebene sowie in der damit verbundenen Hereinnahme und Veranlagung von Pensionskassenbeiträgen (§ 1 Pensionskassengesetz). Sie unterscheiden sich damit von den in…
Gemäß Artikel 9 Abs. 4 des DBA-Ö/D wird das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern für frühere Dienstleistungen dem Wohnsitzstaat des Pensionisten zugewiesen. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes erfolgt unabhängig davon, wie die Ruhegehälter finanziert werden. Es ist daher im Falle einer Firmenpension unerheblich, ob die Mittel…
Wurde ein bisher in Deutschland ansässiger Dienstnehmer, von seiner deutschen Konzernzentrale nach Österreich entsandt, um hier als Geschäftsführer die österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung…
Bei der Beurteilung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Auslandseinkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen, ist stets in einem ersten Schritt die Steuerpflicht nach österreichischem inländischen Recht zu beurteilen. Erst in einem zweiten Schritt kann sodann festgestellt werden, ob der nach inländischem Recht ermittelte Besteuerungsanspruch auch…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…