…ein Quellenbesteuerungsrecht von 10% nur für Lizenzgebühren zu. Gemäß Artikel 12 Abs. 3 des Abkommens handelt es sich bei Lizenzgebühren aber durchwegs nur um Entgelte für Passivleistungen des Einkünfteempfängers, nämlich um Entgelte für die Gewährung einer Nutzungserlaubnis. Dies wird auch durch Ziffer 11 des OECD…
…des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens; das entsendende Unternehmen "duldet", dass seine Arbeitskräfte für ein…
…durch das jeweils örtlich zuständige Finanzamt erfolgen. Denn es ist diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus Aktivleistungen (Spielautomatenbetrieb) herrühren. Das ministerielle EAS-Verfahren ist nicht geeignet…
…auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive Dienstleistungen eines Unternehmens im anderen Staat, nicht hingegen auf Duldungs- und Unterlassungsleistungen, sonach nicht auf Passivleistungen. Duldungsleistungen wie beispielsweise die Vermietung einer Maschine führen nicht dazu, dass hierdurch eine tschechische Betriebstätte des österreichischen Vermieters begründet wird. Auch die Vermietung von…
…ob unter den gegebenen Umständen der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Personalgestellungsvertrages (Passivleistung der tschechischen Muttergesellschaft) oder ob möglicherweise - angesichts der im Interesse der tschechischen Muttergesellschaft auszuübenden Geschäftsleitung - der Fall einer aktiven Einwirkung der tschechischen Muttergesellschaft auf die Geschäftsführung der österreichischen Tochtergesellschaft vorliegt (Aktivleistung der tschechischen…
…6 Monaten nicht überschritten wird und folglich die Reparaturen ohne Nutzung einer "Betriebstätte" abgewickelt werden. Es wird weiters davon ausgegangen, dass die ausländischen Subfirmen nicht bloß Personal verleihen (und demnach eine bloße Passivleistung durch Personalgestellung erbringen), sondern dass sie selbst und eigenverantwortlich aktive Reparaturleistungen durchführen…
…Besteuerungsrechte zu, wenn dem österreichischen Fotomodell dort keine dauerhafte Geschäftseinrichtung (Betriebstätte) zur Nutzung überlassen ist und wenn die Fotoaufnahmen nicht im Rahmen einer Unterhaltungsdarbietung stattfinden. Auch die Abgeltung der Überlassung der Verwertungsrechte (Passivleistung) löst keine ausländischen Besteuerungsrechte aus und zwar selbst dann nicht, wenn in…
…wäre nur dann anzustellen, wenn es sich bei den genannten Zahlungen um Vergütungen für einen künstlerischen Auftritt in Deutschland, also nicht um eine bloße Abgeltung einer Erlaubnis zur Rechtsverwertung (Passivleistung), sondern um eine Abgeltung der künstlerischen Leistung (Aktivleistung) gehandelt hätte. Nur eine solche Vergütung für…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
…Artikel 17 des Abkommens beziehen sich nicht auf Vergütungen für eine schauspielerische Aktivtätigkeit, sondern gestatten Deutschland nur bei in Deutschland nicht tätigen Künstlern auf deren Rechtsüberlassungen (also auf deren Passivleistungen) steuerlich zuzugreifen. Bei Entgelten für Drehaufnahmen handelt es sich aber um Entgelte für eine schauspielerische…
…so ergäbe sich dieselbe Rechtsfolge nach lit. b der Bestimmung, wenn der österreichische Verein als Gestellungsnehmer aufgrund einer bloßen Passivleistung zum wirtschaftlichen Arbeitgeber der italienischen Dienstnehmerin wird (vgl. den Erlass des BMF vom 12.6.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014 zum Erkenntnis des…
…anzustellen, wenn die Vereinbarung zwischen den beiden Kapitalgesellschaften nicht als Arbeitsgestellungsvertrag, sondern als Dienstleistungsvertrag zu werten wäre. In diesem Fall würde die italienische Konzerngesellschaft nicht eine "Passivleistung" (Zurverfügungstellung des Mitarbeiters), sondern eine "Aktivleistung" (Besorgung der Geschäftsführung durch ihren Mitarbeiter) erbringen. Dies hätte zur Folge, dass…
…ob die österreichische Kapitalgesellschaft ihrer US-Tochtergesellschaft mit der Entsendung eine Assistenzleistung (Aktivleistung des österreichischen Arbeitgebers) erbringt, oder ob der Fall einer bloßen Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistung) vorliegt. Im ersten Fall würde sich der wirtschaftliche Erfolg der Arbeit als Leistungserbringung eines inländischen Unternehmens darstellen und damit - wie…
…OECD-Musterabkommen folgenden Doppelbesteuerungsabkommen bestätigt; lediglich im Abkommen mit den USA ist eine Freigrenze von $ 20.000 vorgesehen. Die Filmschauspieler erhalten ihre Vergütungen für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen (Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis (Passivleistung), derzufolge der mit ihnen…
…15 Abs. 2 OECD-MA im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers", welche entsprechend den Ausführungen dieses Erlasses auf Fälle von "Passivleistungen" des entsendenden Unternehmens Anwendung findet und dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft zuordnet, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf…