Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. a DBA-Barbados ist die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft einer auf Barbados errichteten Muttergesellschaft auf 5% zu ermäßigen, wenn die barbadische Gesellschaft der "Nutzungsberechtigte" der Gewinnausschüttung ist; dies ist der Fall, wenn die Einkünfte dieser barbadischen Gesellschaft…
…eine wirtschaftliche Funktion zu und sie entfaltet außerhalb der USA eine Betätigung, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Sind der US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US…
…Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich hängt einerseits davon ab, dass der "Nutzungsberechtigte" der österreichischen Gewinnausschüttung eine in Frankreich ansässige Gesellschaft ist; die SNC wäre nur dann der "Nutzungsberechtigte", wenn die Gewinnausschüttung ihr auch steuerlich zuzurechnen ist; dies ist bei steuerlicher Transparenz nicht der Fall…
…AG, sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste, dass der CH-AG nicht die Eigenschaft des "Nutzungsberechtigten" ("beneficial owner") iSd DBA zukam, kann das DBA keine Verpflichtung zur Freistellung vom KESt-Abzug bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober…
…c sublit. i des DBA-VAE in der noch nicht in Kraft getretenen Fassung des Revisionsprotokolls sind Dividenden von einer Quellensteuer ausgenommen, wenn der Nutzungsberechtigte der andere Staat selbst, eine seiner Gebietskörperschaften oder eine qualifizierte staatliche Einrichtung ist. Der Begriff der "qualifizierten staatlichen Einrichtung" wird…
…Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US-Holding eine abkommensrechtliche…
…zu interpretieren, dass solche Zinsen in Österreich steuerfrei wären; denn der Begriff des "Nutzungsberechtigten", nach dessen Ansässigkeit sich bestimmt, welcher Staat steuerberechtigt ist, ist der Nutzungsberechtigte der Zinsen (dh. der über die Zinsen wirtschaftlich Verfügungsberechtigte) und nicht der Käufer der exportierten Waren. 3. Juli 1992…
…Austrian source tax provided that no tax avoidance scheme is involved, the dividend is at least indirectly received by the buyer and the tax administration of the treaty partner applies the convention accordingly. Anmerkung: Gemäß den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der "nutzungsberechtigte Empfänger" von Dividenden berechtigt…
…Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder den Begünstigten) zu verwenden, die die Nutzungsberechtigten sind [Z 15 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen - OECD-MA (Erb)]. In mancher…
…1988 beschriebene Verfahren verlangt. Werden die Zinsenansprüche an eine Gebietskörperschaft zur Abdeckung bestehender Verbindlichkeiten abgetreten, liegt der Fall einer Einkommensverwendung vor. "Nutzungsberechtigter Empfänger" der Zinsen ist nach wie vor die Muttergesellschaft, da nur sie zur Nutzung des den Kapitalertrag abwerfenden Vermögens (der Konzernforderung) berechtigt ist…
…Die Umgehung wird im allgemeinen dadurch bewirkt, dass durch verschiedenste Transaktionen eine Zahlung der Wertpapiererträge an andere Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf diese Weise für den Wertpapierertrag DBA-Vorteile eines bestimmten Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen zu können ("Treaty Shopping") oder andere…
…ua. auch Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von Markenrechten, die in einer inländischen Betriebstätte verwertet werden. Im vorliegenden Fall findet eine solche Verwertung in der inländischen Betriebstätte des deutschen Nutzungsberechtigten statt. Die beschränkte Steuerpflicht der niederländischen Gesellschaft ist vom deutschen Lizenznehmer gemäß § 99 Abs. 1 Z…
…EStG 1988), sodass es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigt, auf allfällige Auswirkungen der Verordnung BGBl. I Nr. 56/1995 nur deshalb einzugehen, weil die deutsche Muttergesellschaft als rechtliche und wirtschaftliche Nutzungsberechtigte der Beteiligung und ihrer Erträge eine Holdinggesellschaft ist. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2012
…Verkehr kommt oder ein solches etwa in Schulen entgeltlich bereitgehalten wird. Damit vermag nach Ansicht des BMF die Speichermedien- oder Reprographievergütung, die eine in den USA ansässige Person als Nutzungsberechtigter (beneficial owner) bezieht, keine Quellenbesteuerung im Sinne des Artikel 12 Absatz 2 DBA-USA auszulösen…
…§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Denn nur in diesem Fall wäre die Abkommensvoraussetzung für die Steuerentlastung erfüllt, derzufolge die britische Gesellschaft "nutzungsberechtigter Empfänger" ("beneficial owner") der Lizenzgebühren sein muss. Diese Voraussetzung wäre beispielsweise dann nicht erfüllt, wenn die gemeinsame…